Bei der Berechnung der Aufteilung der CO₂-Kosten spielt der Emissionsfaktor eine Rolle. Auf der sehr hilfreichen Seite mit den Erläuterungen zur CO₂-Steuer (https://www.finanztip.de/co2-steuer/) wird der Emissionsfaktor für Erdgas angegeben mit 181,39 g CO₂/kWh, aber auf der Seite des BMWK wird der Emissionsfaktor für Erdgas angegeben mit 0,20088 kg CO₂/kWh. Das entspricht 200,88 g CO₂/kWh (https://www.bmwk.de/Redaktion/…g-kohlendioxidkosten.html). Wenn ich jetzt die CO₂-Kostenaufteilung mit dem Tool des BMWK berechnen will (https://co2kostenaufteilung.bmwk.de), welcher Emissionsfaktor wäre der richtige?
Berechnung der Aufteilung der CO2-Kosten
- DJIpilot
- Erledigt
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Nach weiterer Recherche ist 0,20088 kg CO₂/kWh als Emissionsfaktor für Erdgas wohl der richtige und im Tool des BMWK auch vorgegeben. Nur bei Fernwärme muss man den Emissionsfaktor selbst eintragen, aber das ist ein noch schwierigeres Thema für die Vermieter unter uns
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In der Tabelle bei Finanztip findet sich folgende Anmerkung:
"Angegeben ist der brennwertbezogene Emissionsfaktor, der heizwertbezogene Emissionsfaktor ist 200,88 g/kWh"
Es sind also beide richtig.
In dem Tool wird wohl der heizwertbezogene Emissionsfaktor benutzt.
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Ok, danke für die Erläuterung. Der Unterschied zwischen Brennwert und Heizwert ist offenbar etwas für Fortgeschrittene, wie auch woanders geschrieben wurde: "Zur Berechnung der angefallenen Kohlendioxidkosten und deren Aufteilung gibt es verschiedene Onlinetools. Viele dieser Tools (darunter auch das des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, kurz BMWK) sind nicht eindeutig in ihrer Darstellung, was zu Verwirrung bei den Nutzenden führen kann. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Brennwert und Heizwert wird nicht immer richtig abgebildet. In Rechnungen für den Bezug von Erdgas wird der „brennwertbezogene“ Verbrauch abgerechnet. Für Onlinetools, die den „heizwertbezogenen“ Emissionsfaktor von 0,20088 nutzen, muss der Verbrauchswert aus der Erdgasrechnung vorab umgerechnet werden. Dies erfolgt über den Umrechnungsfaktor 0,903 von Brenn- auf Heizwert.". Das muss man nicht unbedingt verstehen.
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Das muss man nicht unbedingt verstehen.
Warum nicht? Eine Gasheizung setzt nicht 100% der im Gas enthaltenen Energie in nutzbare Heizwärme um. Ein Teil geht durch den Schornstein verloren. Und damit man nicht noch die konkrete verbaute Heizung berücksichtigen muss, hat man einen pauschalen Verlust von ca. 10% festgelegt.
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pauschalen Verlust
Eigentlich logisch. Nur schade, dass in den Abrechnungen, z.B. von Techem oder Ecodata anscheinend der Brennwert gemeint ist, wenn von "Menge in KWh" die Rede ist, und auf den Seiten des BMWK vom Heizwert ausgegangen wird, ebenfalls ohne dies ausdrücklich anzugeben. Jedenfalls nicht ausdrücklich, höchstens stark verklausuliert.
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Die Heizkosten über solche Anbieter sind nichts weiter als ein Anteil am Gasverbrauch des gesamten Hauses und der ist natürlich in der Brennwert-Welt angesiedelt
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Anteil am Gasverbrauch des gesamten Hauses
Kommt darauf an, wahrscheinlich gibt es beides. Ich habe hier 3 Wohnungen, und auf den Abrechnungen sind auch jeweils die Zählerstände von Wärmemengenzählern in den Wohnungen angegeben, zusätzlich zu den Werten der Kalt- und Warmwasserzähler.
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Ja, aber der Verdunstungszähler alleine sagt ja noch nichts aus. Nur aufs gesamte Haus bezogen ergibt sich eine Heizungsabrechnung. Schon alleine deshalb, weil die Wärme nicht an den Wänden zwischen den Wohnungen halt macht
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Hallo zusammen,
zu diesem Thema ist jetzt unser neuer Ratgeber inklusive eines CO2-Kosten-Rechners für Gasheizungen online: https://www.finanztip.de/co2-steuer/co2-kosten-rechner/
Darin wird ebenfalls zwischen Brennwert und Heizwert unterschieden. Einfach gesagt: Gasanbieter rechnen üblicherweise nach dem Brennwert ab. Laut Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz müssen die CO2-Kosten aber nach dem Heizwert ermittelt und angegeben werden, was nach unseren bisherigen Beobachtungen in der Praxis aber nicht alle Gasanbieter so auch umsetzen. Details zu dem Thema in den FAQs des Ratgebers, hier zu finden: https://www.finanztip.de/co2-s…2-kosten-rechner/#c122143
Viele GrüßeBenjamin
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Öl und Gas sind trotz der jüngsten Verdoppelung immer noch enorm billig, wenn man sie mit den Kosten vergleicht, die für die energetische Sanierung eines Bestandsbaus anfallen. Für die Kosten etwa einer Fassadenisolierung kann man Haus oder Wohnung auch auf dem aktuellen Preisniveau viele Jahre lang beheizen, und mit einer Fassadenisolierung sinkt der Heizbedarf ja nicht auf 0.
Um die Leute zum Isolieren zu nudgen, hat die Regierung einen CO2-Preis eingeführt. Damit auch der böse Vermieter am Beutel gepackt wird, soll er einen Teil des CO2-Preises bezahlen, den der Mieter verheizt. So die Idee der Regierung. Der Mieter kann natürlich nicht selbst isolieren, das kann nur der Vermieter anstoßen. Andererseits bezahlt letztlich der Mieter die Maßnahme über eine zusätzliche und dauerhafte Mieterhöhung. Vor etwa zwei Jahren war es ein großes Thema in der Presse, daß dieser CO2-Preis den Bürgern als "Klimageld" zurückgegeben werden sollte. Es ist darum mittlerweile leise geworden, ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, daß so etwas kommen wird. Der Staat erhebt keine Steuern, um sie jedem Haushalt individuell zurückzugeben.
Ich könnte hier einem Vermieter etwa 20 € anteilige CO2-Kosten in Rechnung stellen. Ich würde das wohl eher nicht tun, und als Vermieter fühlte ich mich vermutlich auch nicht bemüßigt, angesichts einem solchen Preis eine Fassadensanierung für irgendwas fünfstelliges in Auftrag zu geben.
Für mich ist diese feinziselierte Aufteilung der CO2-Kosten wieder mal ein Beispiel für "gut gedacht, schlecht gemacht".