Sperrfrist bei vermögenswirksamen Leistungen ohne Arbeitnehmersparzulage?

  • Liebe Finanztip-Community,


    im Netz gibt es widersprüchliche Informationen darüber, ob die Sperrfrist (6+1 Jahre) nur für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage revelant ist oder allgemein für die angelegten vermögenswirksame Leistungen (VL) gilt.


    Konkret sieht es so bei mir aus:

    Um die 6,65€ vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst mitzunehmen, zahle ich bei OSKAR ein, aufgestockt aus dem normalen Gehalt auf den 25€ Mindestanlagebetrag. Da kommt über die Jahre schon ein bisschen was zusammen. Eigentlich möchte ich das Geld aber lieber selbstverantwortlich anlegen anstatt 1% Verwaltungsgebühr auf den gesamten Bestand bei OSKAR zu zahlen.


    Es gibt die Möglichkeit einer Teilauszahlung (ich will den Vertrag nicht kündigen damit die Einzahlungen weiterlaufen können), dabei wird aber folgende Warnung angezeigt:

    "Du bist im Begriff, über Fondsanteile zu verfügen, die im Rahmen eines VL-Sparvertrags erworben wurden. Sofern diese Fondsanteile einer Sperrfrist gemäß § 4 der „Sonderbedingungen für den nicht-förderfähigen VL-Sparvertrag“ der Baader Bank unterliegen, kannst Du verpflichtet sein, Deinen Arbeitgeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Du kannst unabhängig davon gegenüber Deinem Arbeitgeber vertraglich dazu verpflichtet sein, diesem die empfangenen Zahlungen zurück zu gewähren."


    Ein Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist bei OSKAR grundsätzlich nicht möglich. Warum wird dennoch auf eine Sperrfrist verwiesen? Ist das nur gewollte Verunsicherung, um das Geld dort zu halten?


    Die „Sonderbedingungen für den nicht-förderfähigen VL-Sparvertrag“ der Baader Bank sind hier verlinkt:

    https://www.oskar.de/wp-content/uploads/2022/08/20200916_Sonderbedingungen_VL_Sparplan-final.pdf

    Daraus werde ich aber auch nicht schlauer.


    Gibt es tatsächlich das Risiko, dass ich die VL an den Arbeitgeber zurückzahlen muss bei vorzeitiger (Teil)-Auszahlung?

  • Hallo Osmium , dazu steht im Finanztip-Artikel im Abschnitt Wie kündigst Du einen VL-Fondssparplan?:


    Falls Du keine Arbeit­nehmer­spar­zu­lage erhältst, bist Du nicht an die Laufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit gebunden, sondern kannst Dein VL-Depot ohne Nachteile auch vorzeitig kündigen. Eine Anlage für mehr als sieben Jahre ist zudem immer möglich.


    Vielleicht wirft Oskar da tatsächlich absichtlich eine Nebelkerze.

  • Das sehe ich ähnlich.


    Gibt es tatsächlich das Risiko, dass ich die VL an den Arbeitgeber zurückzahlen muss bei vorzeitiger (Teil)-Auszahlung?

    Eine Garantie kann ich dir dafür nicht geben, aber davon habe ich noch nie gehört.


    Der Punkt dürfte sein, dass VL-Verträge grundsätzlich so konzipiert sind, dass sie 6+1 Jahre laufen. Bei den Banksparplänen, die es gibt, gibt es ja auch diese eigentlich unnötige Regelung. Es ist dann eine Art Festgeld. Manche VL-Vertragsanbieter verlangen in irgendeiner Form leider eine Vorfälligkeitsgebühr. Vielleicht ist auch das gemeint?


    Ansonsten würde ich auch sagen, dass es eher ein allgemeiner Hinweis ist, dass der VL-Vertrag eigentlich so gedacht ist, dass er 7 Jahre lang besteht, bzw. eben eine Art Nebelkerze. Ich kann mir gerade im öffentlichen Dienst nicht vorstellen, dass hier irgendetwas zurück verlangt wird.


    Ich kann hier dazu auch nichts finden, auch nicht in §4


    5. VermBG - Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer

  • Sofern diese Fondsanteile einer Sperrfrist gemäß § 4 der „Sonderbedingungen für den nicht-förderfähigen VL-Sparvertrag“ der Baader Bank unterliegen,

    Am besten, du liest dir die Sonderbedingungen im Ganzen durch. Wenn du keine Förderung erhältst, gibt es auch keine Sperrfrist. Habe auch 'mittendrin' Oskar gekündigt und bin zu Finvesto gegangen, Arbeitgeber informiert, fertig.

  • Darf ich mich einmal selbst aus #2 zitieren, in dem ich den redaktionellen Teil von Finanztip zitiere?

    Falls Du keine Arbeit­nehmer­spar­zu­lage erhältst, bist Du nicht an die Laufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit gebunden, sondern kannst Dein VL-Depot ohne Nachteile auch vorzeitig kündigen. [Hervorhebungen von mir]

    Lässt das noch Fragen offen?

  • Vermutlich stochern wir da aber im Dunkeln.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand von Oskar hier meldet und schreibt "Wir haben den irreführenden Hinweis auf eine hier gar nicht zutreffende Regelung gerne aufgenommen, um Kunden zu verunsichern und von einer Kündigung abzuhalten." halte ich für gering.

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand von Oskar hier meldet und schreibt "Wir haben den irreführenden Hinweis auf eine hier gar nicht zutreffende Regelung gerne aufgenommen, um Kunden zu verunsichern und von einer Kündigung abzuhalten." halte ich für gering.

    Das stimmt. Aber es könnte sich ja etwas in den Bedingungen oder im Vermögensbildungsgesetz finden, worauf das beruht ;) aber lassen wir das.