Freistellungsauftrag Kapitalerträge Ehepaar

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, die Steuerklärung meiner Eltern für das Jahr 2023 zu erledigen. Nun bin ich bei dem Thema Zinserträge/Kapitalerträge angekommen und finde im Internet hierzu keine Antwort. Mein Vater (verheiratet) hat ein Tagesgeldkonto eröffnet und Zinserträge im vierstelligen Bereich erzielt. Das Konto läuft ganz alleine auf ihn und ich möchte Abgeltungssteuer sparen. Ehegatten haben einen Sparerpauschbetrag von 2000€. Hierbei sollte es doch keine Rolle spielen, wer das Kapital eingebracht hat oder? Ich werde in meiner Steuer CD nach einer Aufteilung der Kapitalerträge in % gefragt. Dann würde es ja lauten, Vater 100% und Mutter 0%. Kann man hier auch eine Aufteilung von 50% / 50% machen oder macht das hier steuertechnisch einen Unterschied? Die Zinserträge liegen über 100€ aber unter 2000€. Vielen lieben Dank.

  • Ich bin gerade dabei, die Steuerklärung meiner Eltern für das Jahr 2023 zu erledigen.


    Mein Vater (verheiratet) hat ein Tagesgeldkonto eröffnet und Zinserträge im vierstelligen Bereich erzielt. Das Konto läuft ganz alleine auf ihn und ich möchte Abgeltungssteuer sparen.


    Ehegatten haben einen Sparerpauschbetrag von 2000€. Hierbei sollte es doch keine Rolle spielen, wer das Kapital eingebracht hat, oder?

    Wenn die Eltern gemeinsam veranlagt werden, dann nicht.

    Die Zinserträge liegen über 100€ aber unter 2000€.

    Dann sollte die von der Bank abgezogene Abgeltungsteuer also erstattet werden. Und ab dem laufenden Jahr wird gleich gar keine Steuer von der Bank abgezogen (und Du kannst Dir im nächsten Jahr die Anlage KAP sparen), denn jetzt stellt Dein Vater sicherlich einen Freistellungsauftrag. Das war doch Deine Frage, oder?

  • Ich werde in meiner Steuer CD nach einer Aufteilung der Kapitalerträge in % gefragt. Dann würde es ja lauten, Vater 100% und Mutter 0%.

    Diese Abfrage dient der Vergleichrechnung, ob eine getrennte Veranlagung nicht sinnvoller ist. In diesem Fall würde ich spontan auf "mein, ist sie nicht" tippen und es ist egal, auf welchen Namen das Geld angelegt ist.

  • Diese Abfrage dient der Vergleichrechnung, ob eine getrennte Veranlagung nicht sinnvoller ist. In diesem Fall würde ich spontan auf "mein, ist sie nicht" tippen und es ist egal, auf welchen Namen das Geld angelegt ist.

    Möglicherweise ist die Zuordnung auch für die Familienversicherung relevant. Wer Zinserträge oberhalb einer gewissen Grenze (450 EUR im Monat oder so?) erzielt, fliegt da raus und muss sich selbst krankenversichern.

  • Möglicherweise ist die Zuordnung auch für die Familienversicherung relevant. Wer Zinserträge oberhalb einer gewissen Grenze (450 EUR im Monat oder so?) erzielt, fliegt da raus und muss sich selbst krankenversichern.

    Dann müsste das Finanzamt die Erkenntnisse aus der Steuererklärung aber an den SV-Träger übermitteln. Erfolgt dieser Datenabgleich? Und wenn ja, ist das DSGVO konform (da ja Daten ohne Zustimmung übermittelt werden)?

  • Der Threadstarter schreibt, daß die Zinserträge über 100 €, aber unter 2000 € lägen. Damit liegt man weit von dieser Grenze weg.


    Wenn ein Computer unbedingt eine Antwort von einem verlangt, die man nicht geben kann oder will, dann gibt man halt eine plausible Antwort, denn sonst gehts im Programm nicht weiter. Das ist mir erst gestern mit einer regierungsamtlichen Webseite so gegangen.


    Ich glaube aber generell nicht, daß man per Forum einen Nutzer durch dessen Steuer-CD lotsen kann.

  • Ich glaube aber generell nicht, daß man per Forum einen Nutzer durch dessen Steuer-CD lotsen kann.

    Da hast du natürlich recht. Da jedoch alle Programme mit der gleichen Arithmetik arbeiten dürften (alles andere wäre schon sehr komisch) und am Ende eigentlich nur die Formulare der Finanzverwaltung gefüllt werden, ist das für mich eine allgemeine Frage zur Steuererklärung. Diese Frage (Aufteilung der Kapitalerträge) dürfte nämlich bei jeder Form der Steuererklärung kommen, nur vielleicht nicht immer als Prozent-Abfrage. Elster z.B. möchte eine namentlich Zuordnung mit den jeweiligen Beträgen.


    Am Ende gilt aber natürlich:

    Es muss alles so angegeben werden, wie es auf der Steuerinformation der Bank steht. Und wenn als Empfänger da nur "Horst Müller" steht, sind die Kapitalerträge nicht "Erna Müller" zuzuordnen. Sonst würde da "Horst und Erna Müller" stehen.

  • Croatianguy


    Zur Info: Wenn Deine Eltern keine unversteuerten Kapitalerträge haben (z.B. von ausländischen konten), MUSST Du die Anlage KAP nicht ausfüllen.

    Wenn Deine Eltern nur das eine Konto haben auf dem Kapitalerträge (Zinsen, Aktiengewinne...) anfallen, einfach den Freibetrag von 2*1000 Eur bei der Bank hinterlegen. Dann wird (auch rückwirkend für das aktuelle Jahr) keine Steuer abgeführt und Du musst das (zukünftig) nicht über die Steuererklärung zurückholen.

  • Es ist doch anzunehmen, dass 2023 vom Zinsertrag Steuer und Soli abgeführt worden sind. Diese sollen erstattet werden, so habe ich das Ansinnen des Threadstarters verstanden. Dann sind für das vergangene Steuerjahr entsprechende Angaben (Anlage KAP) erforderlich.

  • Für ein Ehepaar ohne Kirchensteuer sind es ab 2023 bis zu 527,50 €.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ein Freistellungsauftrag eingereicht war. Der Threadstarter hätte das sicherlich erwähnt.


    Im übrigen scheint er sich offenbar bereits wieder absentiert zu haben.