Hallo zusammen,
ich habe einen Riestervertrag bei der Stuttgarter und möchte diesen zukünftig eigentlich nicht mehr besparen, da die Verwaltungskosten vom Riestervertrag sehr hoch sind und kaum Rendite übrigbleibt. Selbst wenn ich Steuervorteil und Staatliche Zulagen gegen rechne, hätte es mehr gebracht, das Geld über die letzten Jahre in ETFs zu investieren…
Soweit ich es verstanden habe, muss ich bei einer Kündigung die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen und daher ist eine Kündigung für mich unattraktiv.
Bei einer Beitragsfreistellung entfällt der Pfändungsschutz, daher hatte ich mir überlegt nur noch den Mindestbeitrag in meiner Riesterrente zu zahlen.
Ich bin ledig und Angestellte und bin davon ausgegangen, dass der Mindestbeitrag dann 5 € monatlich (60 € jährlich) betragen würde. Nun schrieb mir meine Versicherung, dass der tarifliche Mindestbeitrag 20 € beträgt.
Ich kann nicht nachvollziehen, wo geregelt ist, wie hoch der tarifliche Mindestbeitrag ist. Auf Internetseiten, die nicht durch Versicherer selbst betrieben werden, finde ich eigentlich immer nur was zum Sockelbetrag von 60 €...
Kann das jeder Versicherer den Mindestbeitrag selber festlegen? Richtet sich das nach meinem Einkommen? Kennt ihr jemand eine verlässliche Internetquelle dazu?
Vielen Dank und viele Grüße im Voraus,
Steffi