Wie verläuft die Erbfolge? Wie wird beim "enterben" des Bruders das Vermögen aufgeteilt?

  • Hallo,


    ich habe Fragen zum Thema Erben.

    Ich kenne mich in dem Thema wirklich nicht aus, daher meine Nachfragen.


    1. Frage:

    Ich bin Singe, meine Eltern leben noch und ich habe einen Bruder der verheiratet ist und ein Kind hat. Eine Oma (Mutter des Vaters) lebt noch.

    Wenn ich jetzt versterben würde, erben dann zuerst meine Eltern zu 100% mein Nachlass oder geht ein Teil davon schon zu meinem Bruder über?


    Nächste Frage:

    Meine Eltern wollen meinen Bruder "enterben".

    Sprich: Er wird nur den gesetzlichen Pflichtteil bekommen.

    Habe ich das richtig verstanden, dass er im Erbfall nur die Häfte des normalen Erbteils bekommen wird? Wie verteilt sich dann der Rest?

    Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so: Wenn jetzt 1 Elternteil verstirbt bekommt der andere ja die Hälfte vom Vermögen des Verstorbenen und die andere Hälfte wird auf die 2 Kinder aufgeteilt (richtig?)

    Wenn ein Kind (mit Pflichtteil) enterbt wird, wie verteilt sich dann das Erbe?


    Ich hoffe, ich habe die Fälle verständlich beschrieben.

  • Ich habe Fragen zum Thema Erben.

    Ich bin Single, meine Eltern leben noch, und ich habe einen Bruder, der verheiratet ist und ein Kind hat. Eine Oma (Mutter des Vaters) lebt noch.


    Wenn ich jetzt versterben würde, erben dann zuerst meine Eltern zu 100% meinen Nachlass oder geht ein Teil davon schon zu meinem Bruder über?

    Die wichtigste Konsequenz, wenn Du jetzt versterben würdest, ist, daß Du dann tot bist.


    In einem solchen Fall geht die Erbschaft prinzipiell erstmal komplett in gerader Linie nach unten (zu den Kindern zu gleichen Teilen). Die sind Erben erster Ordnung. Ist ein Kind schon gestorben, treten eventuelle Enkel an deren Stelle, wieder zu gleichen Teilen.


    Erben erster Ordnung fallen bei Dir aus, wg. ist nicht.


    Wenn keine Erben der ersten Ordnung da sind, geht das Erbe zu den Erben zweiter Ordnung, nämlich den Eltern zu gleichen Teilen. Vattern 50%, Muttern 50%. Ist einer von diesen bereits verstorben, geht das Erbe dann wieder in gerader Linie herunter. Du bist der Erblasser, Vater noch da, Mutter gestorben, 1 Bruder vorhanden. Vater erbt 50%, die 50% der Mutter verteilen sich zu den gleichen Teilen auf die Geschwister. Nur 1 Bruder da, also erbt der den Erbteil der Mutter, somit 50% Deines Nachlasses.


    Solange Deine Eltern beide leben, bekommt der ungeliebte Bruder nichts. Sind die Eltern gestorben (einer oder beide), und Du willst nicht, daß der Bruder etwas bekommt, müßtest Du ihn formal enterben, unter den Pflichtteil bekommst Du ihn aber normalerweise nicht.


    Sind Deine Eltern schon tot, wenn Du stirbst, Dein Bruder aber auch, so wäre dessen Kind der nächste Erbe Dein Neffe. Erst wenn dieses nicht mehr lebt, bekommt Deine Oma was - sofern die dann noch lebt.


    Du siehst, schon dieser Erbfall ist nicht ganz so einfach.

    Meine Eltern wollen meinen Bruder enterben.

    Sprich: Er wird nur den gesetzlichen Pflichtteil bekommen.

    Habe ich das richtig verstanden, dass er im Erbfall nur die Hälfte des normalen Erbteils bekommen wird? Wie verteilt sich dann der Rest?

    Das hast Du prinzipiell richtig verstanden.


    Auch dieser Fall ist komplizierter, als Du denkst.


    Die Eltern werden in der Regel nicht gleichzeitig versterben. Somit wird es zwei Erbfälle geben. Es ist allgemein üblich, daß sich die Ehegatten erstmal gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Es wäre somit üblich, daß Deine Mutter erst einmal Deinen Vater beerbt, wenn dieser stirbt. Auf diese Weise kann sie beispielsweise unproblematisch in dem gemeinsamen Haus wohnen bleiben, ohne daß dieses einer Erbengemeinschaft gehört. Nach der gesetzlichen Erbfolge würde sie ohnehin die Hälfte der Hälfte des Vaters erben (also die Hälfte der Hälfte, somit ein Viertel des Hauses), die andere Hälfte der Hälfte würde zu gleichen Teilen z.B. an die Kinder gehen, in Eurem Fall also je ein Achtel.


    Der Pflichtteil wäre jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in diesem Fall ein Sechzehntel. Du würdest sagen: "Ich verzichte erst einmal, bis auch die Mutter gestorben ist." Dein Bruder würde aber sagen: "Geld her!" Dann müßte Deine Mutter ihn auszahlen. Typischerweise steht für einen solchen Fall eine Strafklausel im Testament, nach der ein Kind, das im ersten Erbfall auf die Auszahlung des Pflichtteils bestanden hat (somit den Hinterbliebenen in Not gebracht hat), im zweiten Erbfall dann auch nur noch den Pflichtteil bekommt.


    Dein Bruder ist sowieso enterbt (steht im Testament), also kümmert ihn das nicht. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert.


    Damit all das so kommt, wie Deine Eltern es gern hätten, muß das Testament genau stimmen. Das bekommt man ohne Hilfe eines einschlägigen Rechtsanwalt und/oder Notars als Laie aber nicht rechtssicher hin. Der klärt auch noch weitere Details des Falles.


    Was etwa ist, wenn die Eltern zwar den Sohn enterben wollen, aber den Enkel nicht? Wer soll das Erbe bekommen, wenn Du schon tot bist, Dein Bruder aber noch lebt, wenn das letzte Elternteil stirbt? Das könnten Deine Eltern auch im Vorfeld klären wollen.


    Der Fall läßt sich also im Rahmen eines Forenbeitrags nicht ausschöpfen - und dazu bin ich Rechtslaie und kein Erbrechtler.

  • Nach der gesetzlichen Erbfolge würde sie ohnehin die Hälfte der Hälfte des Vaters erben (also die Hälfte der Hälfte, somit ein Viertel des Hauses), die andere Hälfte der Hälfte würde zu gleichen Teilen z.B. an die Kinder gehen, in Eurem Fall also je ein Achtel.

    Hallo Achim Weiss, das verstehe ich noch nicht ganz. Im Normalfall erbt der Ehepartner doch die Hälfte des Vermögens des Ehepartners, und nicht die Hälfte der Hälfte = 1/4?


    Oder meinst Du es so, dass ihr ohnehin schon 50% des Hauses gehören (Annahme, weiß nicht, ob das im vorliegenden Fall so ist), und sie daher im Fall des Todes des Ehepartners weitere 25% des Hauses erbt, so dass ihr dann 75% gehören?

  • Hallo,

    Habe ich das richtig verstanden, dass er im Erbfall nur die Häfte des normalen Erbteils bekommen wird? Wie verteilt sich dann der Rest?

    Die Enterbung eines gesetzlichen Erben kann nur durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. In diesem Dokument steht dann auch, wer zu welchem Anteil Erbe wird. Im hier vorliegenden Fall dann wohl der überlebende Ehegatte und/oder die anderen Geschwister.

    Solange Deine Eltern beide leben, bekommt der ungeliebte Bruder nichts. Sind die Eltern gestorben (einer oder beide), und Du willst nicht, daß der Bruder etwas bekommt, müßtest Du ihn formal enterben, unter den Pflichtteil bekommst Du ihn aber normalerweise nicht.

    Einspruch Euer Ehren; Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Den haben nur die Ehegatten und Kinder (ggf. Enkel, wenn Kinder vorverstorben).


    Gruß Pumphut


  • Oder meinst Du es so, dass ihr ohnehin schon 50% des Hauses gehören (Annahme, weiß nicht, ob das im vorliegenden Fall so ist), und sie daher im Fall des Todes des Ehepartners weitere 25% des Hauses erbt, so dass ihr dann 75% gehören?

    Ich denke genau das meinte er: Die Hälfte vom Gesamtvermögen Deiner Eltern zusammen.

  • Hallo Alaska79x,

    hmmm ist ja komplexer als ich anfangs gedacht habe.

    Zumindest was die Erbfolge nach Ihnen angeht gar nicht. Sie können per Testament (fast) jeden als Erbe einsetzen. Damit ist dann die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt.


    Sie schreiben z.B. ein Testament mit dem Inhalt (Rohformulierung): Meine Erben sind meine Eltern zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, erbt der überlebende Elternteil alles. Sind beide Elternteile bereits verstorben, soll X (beliebig einsetzbar Verwandte, Freunde, caritative Organisationen usw.) alles erben.


    Gruß Pumphut

  • Im Normalfall erbt der Ehepartner doch die Hälfte des Vermögens des Ehepartners, und nicht die Hälfte der Hälfte = 1/4?

    Ein Ehepaar besitzt und bewohnt ein Einfamilienhaus, das beiden zu gleichen Teilen gehört.

    Der Ehemann verstirbt, damit ist die Hälfte des Einfamilienhauses in der Erbmasse. Davon erbt typischerweise die Witwe die Hälfte (also ein Viertel des Hauses), die andere Hälfte der Erbmasse des Vaters erben die Kinder zu gleichen Teile (zusammen ein weiteres Viertel des Hauses). Es sind zwei Kinder, somit bekäme jedes Kind ein Achtel des Hauses.


    Damit die verwitwete Mutter in ihren alten Tagen nicht auch noch einen Erben auszahlen muß, ist es in dieser Konstellation üblich, daß die Kinder vorerst auf ihr Erbe verzichten. Stirbt die Mutter auch, teilen sich die Erben das ganze Haus untereinander auf.


    Verlangt eins bereits beim ersten Erbfall einen Teil des Erbes, obwohl das im Testament der Eltern ausgeschlossen ist, kann es seinen Pflichtteil verlangen, nämlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil betrüge im vorliegenden Fall ein Sechzehntel des Hauses.

    Im Zeitalter hoher Immobilienpreise beispielsweise in gewissen Freistaats-Hauptstädten ist es eine Überlegung, den Erbfall dennoch normal abzuwickeln, oder gar, daß die Witwe auf ihr Erbteil verzichtet, weil so ggf. die Freibeträge der Erbschaftsteuer besser ausgenutzt werden.

    Details weiß sicherlich der Erbrechts-Rechtsanwalt der Wahl. :)

  • Verlangt eins bereits beim ersten Erbfall einen Teil des Erbes, obwohl das im Testament der Eltern ausgeschlossen ist, kann es seinen Pflichtteil verlangen, nämlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil betrüge im vorliegenden Fall ein Sechzehntel des Hauses.

    In wessen Besitz geht dann das zweite Sechzehntel über? Bzw. wer hat Anspruch auf dieses? Der enterbte Bruder ja nicht. Kann dann das noch lebende Elternteil darüber verfügen oder muss das zweite Sechzehntel widerum auf die restlichen Erben neu verteilt werden?

  • In wessen Besitz geht dann das zweite Sechzehntel über? Bzw. wer hat Anspruch auf dieses? Der enterbte Bruder ja nicht. Kann dann der noch lebende Elternteil darüber verfügen oder muss das zweite Sechzehntel wiederum auf die restlichen Erben neu verteilt werden?

    Berechtigte Frage, ich bin beim Nachdenken auch darüber gestolpert.

    Ich weiß es nicht. :)