Hallo,
Mein Mann hat soeben sein Ein-Mann-Gewerbe altersbedingt eingestellt.
Wir hatten uns bewusst für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden, trotz der „doppelten“ (Arbeitgeber + Arbeitnehmer) Beiträge – und dort war er auch in den vergangenen knapp vierzig Jahren Mitglied.
Insgesamt erhält er heute Bezüge von €716,11 monatlich. Das liegt über der Beitragsfreiheit, keine Frage, aber es liegt auch deutlich unter dem „Mindesteinkommen“.
Und um dorthin zu gelangen, wird ihm zur Beitragsberechnung ein „Auffüllbetrag“ zugerechnet (462,22) ,für den er auch als „Rentner“ Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag leisten muss.
Wir haben uns hierzu bereits an die Kasse selber gewandt, an das Gesundheitsministerium und Verwandte angesprochen, die sich beruflich in diesem Bereich bewegen.
Alle sagen das selbe: das sollte nicht so sein, ist aber korrekt.
Ich bin aber der Ansicht, dass das dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit widerspricht und auch so nicht gemeint gewesen sein konnte.
Vielleicht haben sie einen Vorschlag an wen wir uns außerdem wenden könnten.
Wir wären Ihnen sehr dankbar