Ich habe Teilrente mit Abzügen beantragt und arbeite Vollzeit weiter. Hierbei bin ich durch mein Gehalt über der BBG und zahle somit schon den Höchstbetrag in die Krankenkasse ein.
Nun will die Krankenkasse trotzdem den Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag, den mir der Rententräger nach Antrag gewährt.
Muss ich den Zuschuss trotzdem an die Krankenkasse weiterleiten oder besteht Erfolg auf Widerspruch hierzu?
Oder erst einmal den Betrag monatlich an die Krankenkasse zahlen und am Ende des Jahres einen Antrag stellen, mir die zu viel bezahlten Beiträge zurückzuzahlen?