Hallo,
meine Ehefrau und ich leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben ein Berliner Testament hinterlegt. Unsere gemeinsamen Ersparnisse liegen auf verschiedenen Konten, die überwiegend auf meinen Namen lauten. Wenn ich sterbe, erbt meine Frau sämtliche Ersparnisse, was ja lt. Testament auch gewollt ist.
Die Frage ist nun: inwieweit muss sie dann Erbschaftsteuer zahlen? Das Vermögen wurde ja von beiden gemeinsam erwirtschaftet, liegt nur zum großen Teil auf Konten mit meinem Namen.
Kann sich dazu jemand äußern?
Vielen Dank