Wir beabsichtigen eine Wohnung zu verkaufen. Die Wohnung war bis Ende Januar 2024 vermietet und steht seit dem leer.
Gekauft wurde die Wohnung von uns 1996, es fallen daher also keine Steuern auf den Verkauf an.
Da die Wohnung in der vergangenen Jahren vermietet war, konnten wir alle anfallenden Kosten (Hausgeld, Grundsteuer, Reparaturen usw.) bei der Steuererklärung entsprechend berücksichtigen.
Nun die eigentliche Frage: Lässt sich dies für die in 2024 angefallenen Kosten auch noch so machen? Gegebenenfalls nur anteilig, weil ab einem bestimmten Zeitpunkt ja keine Vermietungsabsicht mehr bestand...?