Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es folgende Arten von Riester-Verträge
- Riester-Rentenversicherung
- Wohn-Riester-Bausparvertrag
- Wohn-Riester-Darlehensvertrag
- Riester-Fondssparplan
- Riester-Banksparplan
- Riester in der betrieblichen Altersversorgung
Finanztip warnt davor, dass es bei der Verrentung bei "Riester-Banksparplänen", zu zusätzlichen Kosten kommen kann,
wenn die "Banksparpläne" in Versicherungen transformiert werden.
gilt die auf für originäre "Riester-Rentenversicherungen" ?