Pensionskasse bei späteren gesetzlichen Renteneintritt

  • Mein Vertrag mit der Pensionskasse, als betriebliche Altersvorsorge wurde mit einem Renteneintritt mit 63 Lebenjahren abgeschlossen. Meiner Bitte auf Vertragsverlängerung wurde nur bis zum 65. Lebensjahr entsprochen. Da ich jedoch erst mit 66 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann und will, würde eine Auszahlung der monatlichen Rente oder Kapitalabfindung zu sehr Hohen Beiträgen bei der Steuer und Krankenversicherung führen. Der Sinn einer Altersvorsorge würde nicht mehr erfüllt werden. Was kann ich tun?

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Vertrag mit der Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge wurde mit einem Renteneintritt mit 63 Lebensjahren abgeschlossen. Meiner Bitte auf Vertragsverlängerung wurde nur bis zum 65. Lebensjahr entsprochen. Da ich jedoch erst mit 66 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann und will, würde eine Auszahlung der monatlichen Rente oder Kapitalabfindung zu sehr hohen Beiträgen bei der Steuer und Krankenversicherung führen. Der Sinn einer Altersvorsorge würde nicht mehr erfüllt werden. Was kann ich tun?

    a) Runterkommen

    b) Nachrechnen


    Abschläge sind immer hoch (bei Dir: sehr hoch); Steuern sind immer hoch; Zinsen, die man zahlt, sind immer hoch; Zinsen, die man bekommt, sind immer niedrig; Löhne sind immer niedrig; Renten sind immer niedrig; Mieten sind immer hoch.


    Im allgemeinen ist es für den Empfänger günstig, eine Rente möglichst frühzeitig zu beziehen. Das Kapital bleibt das gleiche, es verteilt sich nur auf eine längere Zeit. Beziehst Du die Rente (übrigens auch die gesetzliche Rente!) z.B. 2 Jahre früher, arbeitest natürlich dennoch weiter, so hast Du zum gleichen Zeitpunkt im einen Fall 2 Jahre Rentenzahlungen auf dem Konto, im anderen Fall nichts. Ja, Du bekommst im zweiten Fall eine höhere Rente als im ersten, die Differenz kannst Du aber erstmal aus dem, was Du schon hast, aufzahlen. Das Geld, was Du vorzeitig bekommen hast, reicht etwa bis zu Deinem 85. Lebensjahr.


    Steuer und Krankenversicherung machen bei der Rechnung keinen entscheidenden Unterschied.

  • Mein Vertrag mit der Pensionskasse, als betriebliche Altersvorsorge wurde mit einem Renteneintritt mit 63 Lebenjahren abgeschlossen. Meiner Bitte auf Vertragsverlängerung wurde nur bis zum 65. Lebensjahr entsprochen. Da ich jedoch erst mit 66 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann und will, würde eine Auszahlung der monatlichen Rente oder Kapitalabfindung zu sehr Hohen Beiträgen bei der Steuer und Krankenversicherung führen.

    Steuern zahlen ist nicht so schlimm. Wir zahlen alle nicht begeistert Steuern, aber sie sind eben notwendig. Und das Beste daran: wer viel Steuern zahlt, bekommt auch vermutlich viel Geld. Insofern kann man sich über Steuern sogar gewissermaßen freuen ;)


    Ich kann dein Problem damit bei einer Einmalauszahlung verstehen, die du in dem Jahr dann voll versteuern müsstest. Allerdings hättest du das Geld dann auch in einem und könntest danach tun und lassen was du möchtest.


    Hast du mal nachgefragt, ob eine Einmalauszahlung sich auch um zwei Jahre verschieben ließe? Oder ob du zwei Jahre eine monatliche Rente und anschließend den "Rest" dann ausgezahlt bekommen könntest? Ich weiß nicht ob so etwas möglich ist, aber fragen schadet vielleicht nicht.


    Das Problem mit Steuern auf deine monatliche (ich denke lebenslange?) Auszahlung kann ich nicht nachvollziehen. Du hast dann zwei Jahre lang mehr Einkommen. Danach zahlst du doch genauso viel Steuern wie wenn du direkt mit 67 die Betriebsrente plus gesetzliche Rente bekommen hättest? Und du würdest sogar früher von der Betriebsrente profitieren. Oder missverstehe ich hier etwas?


    Der Sinn einer Altersvorsorge würde nicht mehr erfüllt werden.

    Warum? Verstehe ich wie gesagt nicht ganz. Steuern musst du ohnehin zahlen. Vielleicht etwas weniger als Rentnerin im Vergleich zur Arbeitnehmerin. Bei der Einmalauszahlung könntest du das Geld entweder direkt verwenden oder anderweitig selbst anlegen. Eventuell gleicht das die höhere Steuerbelastung auch etwas aus? Und bei der monatlichen Rente sehe ich keinen Nachteil. Wenn ich etwas übersehe: gerne mitteilen :)

  • Hallo.


    Falls Dir die Steuern tatsächlich ein Graus sind, dann könntest Du die Einmalzahlung verwenden, um Sonderbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. ("Rentenpunkte kaufen") Sofern die 35 Jahre erfüllt sind, geht das.

    Die Steuer würdest Du damit ausgleichen. An der Krankenkasse führt kein Weg dran vorbei.

    Ist die Beitragsbemessungsgrenze vielleicht durch die Zusammenrechnung von Gehalt plus 1/120 der Einmalzahlung ggf. bereits erreicht? Dann wäre der KV-Beitrag wahrscheinlich zu verschmerzen.