Guten Tag, ich habe einen Prämiensparvertrag, der am 17.12.2010 unterschrieben wurde und am 1.1.2011 begann. Das Zinsverfahren ist wie folgt:
"Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes am Quartalsende aus dem gleitenden 3-Monats-Zins mit 30% und em gleitenden 10-Jahreszins mit 70%. Der gleitende 10-Jahrezins berechnet sich aus den Moats-Durchschnitts-Zinssätzen für Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten/Anleihen der öffentlichen Hand mit Restlaufzeiten von über 9 bis 10 Jahren entsprechend der Statistk der Deutschen Bundesbank als Mittelwert dieser Zinssätze der letzten 10 Jahre. Der gleitende 3-Monatszins berechnet sich aus dem EURIBOR/Dreimonatsgeld entsprechend der Statistik der Deutschen Bundesbank als Mittelwert dieser Zinssätze der letzten 3 Monate." (Zitat aus Vertrag).
Meine Fragen zu Herrn Ternhagens Artikel lauten:
1. fällt der Vertrag unter die neue Regelung des BGH?
2. Falls Sie das nicht beantworten können, wer kann das? Das geht aus dem Artikel leider nicht hervor.
3. Ist es notwendig, nachzuzahlende Zinsen einzuklagen?
Ich habe übrigens schon 3x bei meiner Sparkasse eine Überprüfung der Zinsberechnung und ggf. Nachzahlung beantragt, jedesmal wurde auf die Gültigkeit des verwendeten Verfahrens verwiesen.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
argent123