Steuerklasse Elterngeld und Abschaffung Steuerklasse 3 und 5

  • Hallo zusammen,


    wir erwarten im März nächsten Jahres unser Kind und meine Frau wird Elterngeld beantragen. Deshalb habe ich bereits heute einen Antrag für den Wechsel in die Steuerklasse 3 für sie und 5 für mich gemacht. Inkrafttreten sollten die neuen Steuerklassen also im August.


    Beginn der Mutterschutzfrist ist Montag, 03. Februar 2025. Also wäre sie für die Berechnung genau 6 Monate in Steuerklasse 3, wenn ich es richtig verstanden habe, oder? Würde das noch ausreichen für ein leicht erhöhtes Elterngeld?

    Jetzt die vermutlich schwierigere Frage: Da im Koalitionsvertrag die Abschaffung der Steuerklasse 3 und 5 festgelegt ist könnte es ja sein, dass dies im Laufe dieser Berechnungszeit schon eintritt. Wäre das dann Pech und die Steuerklasse 4 würde mein Vorhaben zunichte machen?


    Viele Grüße

  • Wir erwarten im März nächsten Jahres unser Kind und meine Frau wird Elterngeld beantragen. Deshalb habe ich bereits heute einen Antrag für den Wechsel in die Steuerklasse 3 für sie und 5 für mich gemacht.

    Nicht "bereits heute", sondern "erst heute". Vermutlich bist Du damit zu spät dran.


    Ein Paar mit Kinderwunsch tut gut daran, frühzeitig zu wechseln. Soll natürlich vorkommen, daß eine Schwangerschaft die Eltern überrascht.

    Da im Koalitionsvertrag die Abschaffung der Steuerklasse 3 und 5 festgelegt ist, könnte es ja sein, dass dies im Laufe dieser Berechnungszeit schon eintritt. Wäre das dann Pech und die Steuerklasse 4 würde mein Vorhaben zunichte machen?

    Wenn es so wäre, wie würdest Du darauf reagieren?


    Gerade gehen diesbezüglich die Wogen enorm hoch. Zu meinem Erstaunen will der Bundesfinanzminister diese Änderung sogar über die nächste Legislaturperiode (2025-2029) hinausschieben. Wenn ich der Zahl in der Zeitung glauben darf, soll die Änderung erst im Jahr 2030 stattfinden.


    Das Elterngeld bemißt sich nach einem fiktiven Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor Beginn der Mutterschaftsfrist. Es wird berechnet nach der Steuerklasse, die in diesen 12 Monaten mehrheitlich galt. Für Deine Frau wären das wohl die Monate August 2024 bis Januar 2025, also 6 Monate. Eigentlich müßten es 7 sein.

  • Hallo Ballistah und erstmal herzlichen Glückwunsch.


    Wie Achim Weiss schon geschrieben hat, bist du bereits recht spät dran. Meine Empfehlung ist, dass die Steuerklasse bereits mit der Entscheidung pro Kind und zu Beginn der "operativen Umsetzung" geändert werden sollte.

    Im Elterngeldgesetz ist geregelt, dass die Steuerklasse zu Grunde gelegt wird, die im Bemessungszeitraum "überwiegend gültig war". Bei jeweils 6 Monaten ist keine "überwiegend" und damit dürfte die zuletzt gültige entscheidend sein. Mit persönlich war dieses Risiko damals "zu heiß", weshalb wir frühzeitig gewechselt haben.

    Es gibt auch noch einen Punkt, der die ganze Rechnung über den Haufen werfen kann - schwangerschaftsbedingte Einkommensverluste. Sollte deine Frau auf Grund der Schwangerschaft krank geschrieben werden, reduziert das euer Einkommen. Damit dies keinen Einfluss auf das Elterngeld hat, können solche Monate aus der Betrachtung herausgenommen werden. Dafür verschiebt sich der Zeitraum weiter nach vorne und die in den Monaten gültigen Steuerklassen werden herangezogen.


    Jetzt die vermutlich schwierigere Frage: Da im Koalitionsvertrag die Abschaffung der Steuerklasse 3 und 5 festgelegt ist könnte es ja sein, dass dies im Laufe dieser Berechnungszeit schon eintritt. Wäre das dann Pech und die Steuerklasse 4 würde mein Vorhaben zunichte machen?

    Es gibt hier einen Thread, in dem die Abschaffung ziemlich leidenschaftlich diskutiert wird (auch wenn es zuletzt nur noch um das Splitting ging). Den aktuellen Medienberichten zu Folge wird diese Abschaffung aber wohl erst 2030 kommen. Da würde ich mir also aktuell keine großen Sorgen machen, zumal die Steuerklassen ja nur bis zur Geburt "durchhalten" müssen.

  • Hallo zusammen,


    erst einmal Dankeschön Meins23 !


    Tatsächlich wäre es in unserem Fall kaum früher gegangen. Maximal einen Monat, da wir erst im Juni geheiratet haben. Dass es dann doch so schnell klappt hätten wir nicht erwartet 😅


    Aber dann sind wir ja bei 6 Monaten und wenn nicht gerade die Steuerklasse 3 Wegfällt sollte doch zum eintritt des Mutterschutzes die letzte Steuerklasse gelten, wie Meins23 geschrieben hat. "Letzte" wäre in dem Fall dann die aktuellste, also die Steuerklasse 3, oder? Dementsprechend könnte es doch gut sein, dass es klappt.


    Und wenn nicht haben wir ja nicht allzu viel zu verlieren. Dann würden wir zwar vorübergehend deutlich weniger im Monat bekommen, aber dann bin ich wenigstens motiviert die Steuererklärung nächstes Jahr zeitig einzureichen 😅


    Einen versuch ist es Wert. Anders wäre es sowieso kaum gegangen, außer wir hätten direkt nach der Hochzeit letzten Monat daran gedacht.

  • Tatsächlich wäre es in unserem Fall kaum früher gegangen. Maximal einen Monat, da wir erst im Juni geheiratet haben. Dass es dann doch so schnell klappt hätten wir nicht erwartet 😅

    Wenn ein Paar heiratet, sind beide erstmal in Steuerklasse IV. Erst auf Antrag erfolgt der Wechsel auf III/V. Damit hattest Du es offensichtlich ausgesprochen eilig.


    Ich kenne die genaue Vorgehensweise bei der Bestimmung der anzuwendenden Steuerklasse in Bezug auf das Elterngeld nicht, auch sind die Foristen diesbezüglich ohnehin nicht maßgebend, so daß es Dir nicht nützen würde, wenn Du hier die Diskussion "gewinnst".


    Vielleicht hast Du ja Glück: Deine Frau wird wohl von Februar bis Mai 2024 in Steuerklasse I gewesen sein (4 Monate). Im Juni 2024 dann Steuerklasse IV (1 Monat), im Juli 2024 Steuerklasse V (1 Monat), dann von August 2024 bis Januar 2025 in Steuerklasse III (6 Monate). In den relevanten 12 Monaten wird sie also mehrheitlich in Steuerklasse III eingestuft gewesen sein.

    Anders wäre es sowieso kaum gegangen, außer wir hätten direkt nach der Hochzeit letzten Monat daran gedacht.

    Das hast Du doch! Bloß halt anders.