Hallo zusammen,
wir erwarten im März nächsten Jahres unser Kind und meine Frau wird Elterngeld beantragen. Deshalb habe ich bereits heute einen Antrag für den Wechsel in die Steuerklasse 3 für sie und 5 für mich gemacht. Inkrafttreten sollten die neuen Steuerklassen also im August.
Beginn der Mutterschutzfrist ist Montag, 03. Februar 2025. Also wäre sie für die Berechnung genau 6 Monate in Steuerklasse 3, wenn ich es richtig verstanden habe, oder? Würde das noch ausreichen für ein leicht erhöhtes Elterngeld?
Jetzt die vermutlich schwierigere Frage: Da im Koalitionsvertrag die Abschaffung der Steuerklasse 3 und 5 festgelegt ist könnte es ja sein, dass dies im Laufe dieser Berechnungszeit schon eintritt. Wäre das dann Pech und die Steuerklasse 4 würde mein Vorhaben zunichte machen?
Viele Grüße