Ein Mieter hat Wohngeld beantragt und erhalten.
Trotz Wohngeldabtretung an seinen Vermieter, zahlt er grundlos weder die fällige Miete noch das Wohngeld an den Vermieter.
Und eine Abtretung darf nur mit Zustimmung des neuen Gläubigers widerrufen werden. §BGB
Wohngeld ist zweckgebundene Sozialleistung zur Sicherung des Wohnraums.
Dieses steht daher eher dem Vermieter als dem Mieter zu, soll direkt an Vermieter überwiesen werden.
Zudem im Falle eine Rückforderungsanspruch ist dieser erfolgversprechender beim Vermieter als beim Mieter geltend zu machen.
Während die direkt Überweisung des Wohngeldes an Mieter öffnet Mietnomaden den Sozialbetrug Tür und Tor.
Es ist daher äußerst bedenklich, die Mieter zu beratschlagen:
Finanztip:
" Für den Mietzuschuss musst Du das Einkommen der Familienmitglieder nachweisen und die Höhe und Zusammensetzung der Miete belegen. Dazu kannst Du Deinen Mietvertrag und die letzte Mieterhöhung vorlegen. So erfährt Deine Vermieterin oder Dein Vermieter nichts von Deinem Antrag auf Wohngeld.
Einige Wohngeldbehörden verlangen eine Vermieterbescheinigung über die Höhe der Miete. Sie berufen sich dabei auf die gesetzliche Auskunftspflicht der Vermietenden (§ 23 Abs. 3 WoGG). Lass Dich davon nicht verunsichern: Du kannst entscheiden, wie Du die Höhe der Miete nachweist. Du musst nicht zwingend eine Vermieterbescheinigung mit der Antragstellung einreichen. Die Wohngeldbehörde darf Deinen Antrag auch nicht innerhalb von drei Wochen ablehnen wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 66 SGB 1), wenn Du zwar den Mietvertrag, aber keine Vermieterbescheinigung vorgelegt hat. "
Weshalb, wozu ?