BU Versicherung Gesundheitsfragen - DRINGEND HILFE BENÖTIGT

  • Hallo liebe Community,


    ich habe vor 2 Jahren eine BU abgeschlossen und die Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantwortet. Nachdem ich nun meine Krankenkassenakte angefordert habe ist mir aufgefallen, dass es da 2 bis 3 Dinge gibt, die ich vermutlich hätte angeben müssen.

    Es handelt sich dabei nach meiner Einschätzung sowie der Einschätzung meines Maklers um unproblematische Dinge. Zum Beispiel habe ich mich mit Verdacht auf Herzmuskelentzündung beim Arzt vorgestellt, es wurde ein MRT gemacht welches den Befund "Ausschluss von Myokarditis" zur Folge hatte. Ich hatte auch mal einen Stromschlag mit Haushaltsstrom, habe mich zu Überprüfung in der Notaufnahme vom Krankenhaus vorgestellt und da wurde ebenfalls festgestellt, dass alles normal ist.


    Trotzdem hätte ich die Dinge damals beim Antrag angeben müssen. Da ich sowieso auch neue Vertragskonditionen vereinbaren will, empfiehlt mein Makler nun einen neuen Antrag zu stellen, diesmal alles anzugeben und im Antrag anzukreuzen, dass die bestehende Versicherung gekündigt wird sobald die neue angenommen wurde. Ich finde das ist eine gute Idee, jedoch stelle ich mir eine wichtige Frage:


    Der neue Versicherungsantrag würde erneut bei der gleichen Versicherung erfolgen. Wenn die Versicherung jedoch meine neuen Gesundheitsfragen mit den alten Gesundheitsfragen abgleicht, würde auffallen, dass ich damals (unproblematische) Angaben vergessen habe. Wenn mir die Versicherung deswegen den alten Vertrag kündigt, wäre das erstmal nicht schlimm, weil ich mir keine Gedanken über die Annahme des neuen Versicherungsantrags mache, da ich quasi vollkommen gesund bin.

    Ich habe jedoch die Befürchtung, der alte Vertrag seitens der Versicherung gekündigt wird und ich wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht auf einer "schwarzen Liste" lande und mein neuer Antrag automatisch abgelehnt wird.


    Mein Makler sagt, dass sei zu 99% ausgeschlossen. Stimmt das?


    Vielen Dank

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ja, das sehe ich ähnlich. Der alte Vertrag wird ohnehin gekündigt. Die Versicherung kündigt dann nicht zusätzlich. Die beschriebenen Umstände wären auch kein Kündigungsgrund. Außerdem nutzen die "schwarze Liste" HIS immer weniger Gesellschaften.


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Bitte noch beachten: Bei einem Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann. Bei der alten BU ist ein Teil dieser Fristen schon abgelaufen. Dieser Umstand könnte relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden.

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  • Heißt dies daß man spätetens nach 10 Jahren sicher sein kann, daß der Versicherer nicht mehr die Leistung wegen Falschangaben verweigern kann?

    Ziemlich sicher. Ausführlich finden Sie das Thema auf unserer Website behandelt wenn Sie nach "Folgen von Fehlern bei Gesundheitsfragen von Versicherungen" googeln. Anderen können Sie es einfacher machen indem Sie die Seite hier verlinken - ich darf das nach den Community Regeln nicht.

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