Hallo,
ich habe mal eine „Steuerfrage“ und hoffe auf Hilfe.
In meinem Zweitwohnsitz (Eigentum) musste ich letztes Jahr meine defekte Heizung erneuern.
Die Kosten von rund 15.000 € habe ich in der Steuererklärung angegeben.
Die Kosten wurden vom Finanzamt gestrichen mit der Begründung, es handele sich um Erhaltungsaufwand.
Da die Höchstgrenze von 12.000 € für die Unterkunftskosten bereits erreicht waren, wurden die Kosten der neuen Heizung nicht berücksichtigt.
Ich frage mich jetzt, ob das so richtig ist. Es gab ja 2019 folgendes Urteil vom BFH:
Kosten für Einrichtung der Zweitwohnung
Zusätzlich zu den nur begrenzt abzugsfähigen Unterkunftskosten darfst Du die Aufwendungen für die „notwendige“ Einrichtung abziehen. Die nachweisbaren Kosten für die Wohnungseinrichtung sind als sonstige Mehraufwendungen unbegrenzt abziehbar, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 4. April 2019, Az. VI R 18/17).
Mir ist schon klar, dass eine Heizung keine Einrichtung ist.
Aber kann es vom Gesetzgeber gewollt sein, dass ich z.B. eine neue Küche von 15.000 € absetzen kann, aber eine neue Heizung nicht?
Es wäre schön, wenn ihr mir da helfen könntet