Fragen zu freiwillige Rentenversicherungsbeiträge

  • Hallo in die Runde!


    Ich überlege freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen und da kam die ein oder andere Frage auf.

    Fragen stehen weiter unten und ich bin mir unsicher, ob ich das Ganze so richtig verstanden habe.


    Zu meiner Ausgangssituation. Ich war über 5 Jahre in der GRV pflichtversichert (Angestelltenverhältnis) und bin dann ins Beamtentum gewechselt.

    Ich weiß, dass meine Pension mit der späteren gesetzliche Rente verrechnet wird / werden kann.

    Bei freiwilligen Beiträge in die GRV müssten die Rentenzahlungen später nicht mit der Pension verrechnet werden - zumindest so weit ich es verstanden habe.


    Nun die zwei Fragen die aufkamen:


    1.

    Wenn ich jetzt durch freiwillige Beiträge Entgeltpunkte erwerbe (z.B. für 2023: wenn ich ca. 100 EUR monatlich einzahle, ergibt das ca. 5 EUR/monatl. spätere Rente), bekomme ich aktuell für 1 Entgeltpunkt 39,32 EUR. Dieser Betrag pro Entgeltpunt müsste dann ja steigen? (Also sollte die Rente, wie bisher, allgemein angepasst werden)

    D.h. ich würde mehr als 5 EUR monatliche Rente erhalten, also später entsprechend das, was ein Entgeltpunkt wert ist - unabhängig ob pflicht- oder freiwillig versichert. So richtig?


    2.

    Ich bin freiwillig als Beamter in einer PKV. Mir stünde also ein Zuschuss von der GRV zu meiner PKV später zu. Ich überlege also freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen, um diese dann zu einem steuerlich abzusetzen, aber auch um den Zuschuss zur PKV zu erhöhen. Gilt der Zuschuss auch für den Teil der gesetzlichen Rente, der aus freiwilligen Beiträgen resultiert?


    Danke für die Antworten und schönes Wochenende! :)

  • Hallo.


    1. Ja

    2. Aktuell 8,15% auf den gesamten Rentenzahlbetrag, gedeckelt auf 50% der tatsächlichen Kosten für die Krankenversicherung.


    Der Zuschuss wird nicht gegengerechnet, kann aber ggf. den Beihilfeanspruch senken. (In vielen Fällen ist dieser Passus aber aus den Beihilfevorschriften rausgeflogen. Daher vorher einmal nachlesen.)

  • Ich überlege, freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen und da kam die ein oder andere Frage auf.

    Ich war über 5 Jahre in der GRV pflichtversichert (Angestelltenverhältnis) und bin dann ins Beamten[verhältnis] gewechselt.

    Damit hast Du die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt, bekommst also später mal eine gesetzliche Rente.

    Ich weiß, dass meine Pension mit der späteren gesetzliche Rente verrechnet wird / werden kann.


    Bei freiwilligen Beiträge in die GRV müssten die Rentenzahlungen später nicht mit der Pension verrechnet werden - zumindest so weit ich es verstanden habe.

    Ja und ja.

    1.

    Wenn ich jetzt durch freiwillige Beiträge Entgeltpunkte erwerbe (z.B. für 2023: wenn ich ca. 100 EUR monatlich einzahle, ergibt das ca. 5 EUR/monatl. spätere Rente), bekomme ich aktuell für 1 Entgeltpunkt 39,32 EUR. Dieser Betrag pro Entgeltpunt müsste dann ja steigen? (Also sollte die Rente, wie bisher, allgemein angepasst werden)

    D.h. ich würde mehr als 5 EUR monatliche Rente erhalten, also später entsprechend das, was ein Entgeltpunkt wert ist - unabhängig ob pflicht- oder freiwillig versichert. So richtig?

    Ja.

    Ein Entgeltpunkt kostet im Jahr 2024 8.436,59 € im Westen, 8,320,11 € im Osten. 100 € im Monat sind 1200 € im Jahr oder 0,14 Entgeltpunkte. Würde aktuell etwa 5,60 €/m Rente bringen (Werte für Ost und West liegen nah beieinander). Dazu ggf. Krankenkassenzuschuß, wird jährlich angepaßt. Ich würde an Deiner Stelle den Krankenkassenhuschuß gleich dazurechnen, also sagen: Pro 100 € Monatsbeitrag später 6,04/6,13 €/m mehr.


    Du kannst den Beitrag in gewissen Grenzen von der Steuer absetzen, mußt die spätere Rente dann aber versteuern (Vermutung: Bis Du dran bist, vermutlich in voller Höhe).


    Du mußt natürlich genau prüfen, was Du machst (tust Du ja gerade). Meines Erachtens ist die gesetzliche Rente in Deinem Anwendungsfall aber besser als eine kommerzielle Rentenversicherung. Hauptvorteil der gesetzlichen Rente: Inflationsanpassung.

    2.

    Ich bin freiwillig als Beamter in einer PKV. Mir stünde also ein Zuschuss von der GRV zu meiner PKV später zu. Ich überlege also freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen, um diese dann zu einem steuerlich abzusetzen, aber auch um den Zuschuss zur PKV zu erhöhen. Gilt der Zuschuss auch für den Teil der gesetzlichen Rente, der aus freiwilligen Beiträgen resultiert?

    Ja. Deckel halber Beitrag. Ich weiß nicht, wie ob das mit dem halben Beitrag auch für Beihilfetarife gilt, ist vermutlich bei Dir deswegen egal, weil der Zuschuß der Rente die Hälfte Deines Krankenkassenbeitrags ohnehin nicht erreichen wird.

  • Ich sehe die gesetzliche Rente als Alternative zu privaten Rentenversicherungen, und da steht sie meines Erachtens ziemlich gut da. Allerdings darf man die Unterschiede nicht vergessen, gerade auch in Deinem Fall als privat Krankenversicherter.


    Die oberste Überlegung sollte sein: Will man überhaupt Geld in eine Rentenversicherung stecken? Das Geld ist damit erstmal weg. Man bekommt es allenfalls in kleinen Portionen im Ruhestand wieder. Übrig bleibt nichts, egal, wann Du Deine letzte Reise antreten wirst.


    Es ist finanzmathematisch nicht ganz korrekt, Beträge über lange Zeiten zu addieren, einen Anhalt gibt das aber dennoch. Das Geld, was Du jetzt in die Rente steckst, kommt bei einem Rentenfaktor von etwa 47 in 214 Monaten zurück, also in fast 18 Jahren. Bei Pensionsantritt mit 67 bist Du dann 85. So alt wird im Durchschnitt ein Mann nicht. Ein 65jähriger hat nach der Statistik noch 18 Jahr vor sich, bei einem 67jährigen sollten das dann also noch 16 Jahre sein. Rendite also rein finanzmathematisch negativ, wenngleich nicht viel. Dafür hast Du aber die Gewähr, daß die Rente auch noch fließt, wenn Du 95 bist, dazu einigermaßen inflationsangepaßt (was praktisch keine private Rentenversicherung bietet).


    Du als nicht Sozialversicherungspflichtiger kannst erstmal freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Der durchschnittliche Angestellte kann das nicht oder nicht so frei wie Du (Wer beispielsweise angibt, daß er beabsichtigt, in Frührente zu gehen, kann ab 50 freiwillig aufzahlen; wer Punkte durch Scheidung verloren hat, kann auch aufzahlen).


    Man kann normalerweise nur begrenzt Beträge freiwillig in die gesetzliche Rente stecken, also von dem als besser Erkannten nur relativ wenig kaufen, wenn man schon eine Rentenversicherung kaufen möchte. Die Grenze ist meist der Maximalbeitrag (maximal 2 Entgeltpunkte im Jahr) und nicht die (höhere) steuerliche Grenze, aber auch diese sollte man sinnvollerweise beachten. Wer sozialversicherungspflichtig ist, kann aber durchaus auch an die Steuergrenze stoßen. Dazu sollte man bedenken, daß die Steuerprogression rückwärts läuft, je mehr man absetzen kann. Wer wenig absetzt, reduziert die Steuer relativ mehr als der, der viel absetzt.


    Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente sollte man sinnvollerweise von der Steuer absetzen können, denn die Auszahlungen muß man ja auch versteuern. Du als Privatversicherter machst damit möglicherweise noch ein kleines Geschäft, denn Dein Steuersatz dürfte im Ruhestand geringer sein als in der aktiven Zeit, so daß Du jetzt mehr Steuer sparst, als Du in der Auszahlungsphase zahlst. Dazu bekommst Du vermutlich den "Arbeitgeberanteil" der Krankenversicherung obendrauf, so daß Du aktuell 108,15% der berechneten Rente ausbezahlt bekommen würdest.


    Das wäre bei einem Pflichtversicherten anders. Der kann die freiwilligen Beiträge zwar auch von der Steuer absetzen und muß die Auszahlungen versteuern (mit vermutlich niedrigerem Steuersatz). Aber er zahlt von den Auszahlungen auch den "Arbeitnehmeranteil" der Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Das macht aktuell zusammen etwa 11% aus, was den Unterschied der Steuersätze kompensieren könnte.


    Eine große Nummer bei privaten Rentenversicherungen (auch beispielsweise Riestereien) ist der sog. Rentenfaktor. Das ist der Quotient der versprochenen Monatsrente pro 10.000 € angespartes Kapital. Da liegt eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rente mit etwa 5,60 € Monatsrente für 1200 € Einzahlung pro Jahr (100 € Beitrag pro Monat - Dein Beispiel) mit Rentenfaktor 46,6 im Vergleich ziemlich gut, für Dich gilt dank Krankenkassenzuschuß sogar 50,47.


    Man kann jetzt darüber streiten, wie man bei einem gesetzlich Krankenversicherten die Parallelrechnung aufstellt. Der oben errechnete Rentenfaktor 46,6 bezieht sich auf die nominale Auszahlung. Zieht man Kranken- und Pflegeversicherung ab, sind von der Auszahlung etwa 12% abzuziehen, die andererseits dann aber auch nicht versteuert werden müssen. Das genaue Ergebnis ist also von der individuellen Situation abhängig, kann somit nicht pauschal angegeben werden.


    Eine Riesterrente im Vergleich muß versteuert werden, der Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherte zahlt davon keine Kranken- und Pflegeversicherte, der freiwillig gesetzliche Krankenversicherte aber wohl.


    Die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung kann man praktisch nicht von der Steuer absetzen, man muß von den Auszahlungen nur einen kleinen Teil, den sog. "Ertragsanteil" versteuern. Der freiwillig gesetzlich Versicherte ist mal wieder angeschmiert: Von ihm will die Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge sehen. Volle Beiträge, ohne Zuschuß!


    Ich habe mal überschlagen, ob Du mit dem Krankenkassenzuschuß auf die Rentenerhöhung durch freiwillige Beiträge irgendwo anstoßen wirst. Vermutlich ist das nicht der Fall.


    Ich habe mal angenommen, daß Du aus Deinen Angestelltenjahren 5 * 1,5 = 7,5 Entgeltpunkte hast. Daraus würden etwa 300 € Monatsrente resultieren und dazu etwa 24 € Zuschuß zum Krankenkassenbeitrag. Pro Punkt, den Du nun freiwillig dazukaufst, steigt Deine Rente um knapp 40 € und der Krankenkassenzuschuß um etwa 3 €. Mit den 24 € und 3 € pro Punkt überschreitest Du die Hälfte Deines Krankenkassenbeitrags vermutlich nicht.


    Wenn Du vor Deiner Verbeamtung als Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt warst, hast Du mit 60 Monaten auch einen Anspruch auf Betriebsrente, den Du mit freiwilligen Zahlungen auch ausbauen könntest. Meiner Kenntnis fährst Du aber mit frewilligen Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung besser.

    Dein Kopf raucht!


    Zum Glück kannst Du als privat Krankenversicherter alles Sätze über die gesetzliche Krankenversicherung überlesen.


    tl;dr :)

  • Hallo nochmal!

    Vielen Dank Achim für deine sehr ausführliche Antwort! Ich weiß, dass sehr zu schätzen, dass du so umfangreich dein Wissen teilst. Nicht nur, sondern auch in anderen Beiträgen ist mir das schon öfter aufgefallen. Danke!


    Wenn ich das so überschlage und mit einem ETF-Sparplan (bspw. MSCI-World) vergleiche, wäre ein ETF wahrscheinlich profitabler - und flexibler. Natürlich sind diese beiden Dinge nur schwer vergleichbar.


    Sinnvoller finde ich den Vergleich, den du aufgemacht hast - zur privaten Rentenversicherung. Da wäre die freiwillige Zuzahlung zur gesetzlichen vermutlich auch mein Favorit.


    Schön wäre beim Thema Riester gewesen, wenn es die Förderung gegeben hätte bei freiwilligen Zuzahlungen zur gesetzlichen Rente. So fühlt sich Riestern eher wie ein Subventionierung von Versicherern an.


    Ich überlege es mir nochmal. Bisher habe ich eine ruhende bAV, die in ETFs investiert, zum 0-Tarif, 2 vermietete Immobilien, ein ETF Depot und die Pension fürs Alter. Sofern noch eine selbst bewohnte Immobilie dazu kommt, sind die freiwilligen Einzahlungen in die Gesetzliche vielleicht überflüssig, nur um die paar Euro PKV-Zuschuss zu ergattern.

  • Vielen Dank Achim für deine sehr ausführliche Antwort! Ich weiß das sehr zu schätzen, dass du so umfangreich dein Wissen teilst. Nicht nur, sondern auch in anderen Beiträgen ist mir das schon öfter aufgefallen. Danke!

    Gern geschehen! Dazu ist dieses Forum ja eigentlich da. :)

    Wenn ich das so überschlage und mit einem ETF-Sparplan (bspw. MSCI-World) vergleiche, wäre ein ETF wahrscheinlich profitabler - und flexibler. Natürlich sind diese beiden Dinge nur schwer vergleichbar.

    Das ist der entscheidende Punkt: Man kann natürlich alles vergleichen, auch Äpfel und Birnen. Wichtig ist, daß man mit Verstand vergleicht.


    Es handelt sich einfach um verschiedene Anlageinstrumente.


    Die gesetzliche Rente ist eine Sozialversicherung, für die der Staat geradesteht, in die der Staat aber auch ständig hineinregiert, die relativ sicher ist, die einen Inflationsschutz hat, die das Langlebigkeitsrisiko abdeckt. Eine erhebliche Menge Steuern (auch Deiner Steuern!) fließt in die gesetzliche Rente. Wenn Du dabei bist, bekommst Du von Deinen Steuern was wieder, wenn Du nicht dabei bist, gibt es nix.


    Eine private Rentenversicherung ist vom Staat unabhängig. Er kann etwa nicht plötzlich sagen: Wir verteilen jetzt von oben nach unten oder umgekehrt. Und dann muß man hineinschauen, was drin ist: Renten oder Aktien oder eine Mischung von beiden. Vorteil auch der privaten Rentenversicherung: Sie deckt das Langlebigkeitsrisiko ab, wenngleich zu einem stolzen Preis. Die Deutschen sind Sicherheitsfanatiker, sie schätzen es sehr, wenn schon mit 65 alles in trockenen Tüchern ist, das man im Extremfall erst 30 Jahre später mit 95 verzehren mag. Prinzipieller Haken fast aller privaten Rentenversicherungen: Sie sind Geld, unterliegen somit der Inflation.


    Ich bin seit langer Zeit Aktionär im Kopf. Ich bin der festen Überzeugung, daß nur die Wirtschaft Werte schafft (die sich in Geld ausdrücken mögen). Man kann die Geldpresse anwerfen und Geld drucken, soviel die aktuelle Regierung (oder welcher Politiker auch immer) glaubt. Davon werden aber keine Autos gebaut und keine Windräder aufgestellt. Aktien - Firmenbeteiligungen - sind also kein Geld, sondern Sachwerte. Wird die Notenpresse angeworfen, werden die Sachen nur teurer, mein Anteil daran bleibt gleich. Aktien schwanken aber halt, das sehen wir ja gerade gestern und heute. Bin ich heute denn ärmer als vorgestern. Nein, das wäre ich nur, wenn ich heute verkaufte.


    Von den Deutschen denken nur wenige so. Die Deutschen hängen an ihren Festgeldern, und wenn sich diese auch unter der Inflation rentieren.


    Nun blase ich aber auch nicht unkritisch ins das Hörnchen ETF, obwohl ich selbst ziemlich viel Geld in ETFs gesteckt habe. Wer ETFs kaufen will (gemeint sind Aktien-ETFs, nicht etwa Renten- oder Geldmarkt-ETFs), sollte meinen obigen Absatz befürworten, und zwar auch an Tagen, an denen es an der Börse donnert. Ich bin mittlerweile im Kopf so weit, aber es hat ein ziemliches Weilchen gedauert. Und deswegen mahne ich regelmäßig zur Vorsicht, wenn hier geschrieben wird: "Mach einen ETF-Sparplan - und alles wird gut."


    Mach das! Aber mach es langsam in dem Schritt, den Du für Dich selbst für angemessen hältst. Es geht dabei um Dich und nicht um mich.


    Wenn Du (mathematisch) schwere Kost verdauen kannst, geh mal zum Blog von Georg Wieninger. Er publiziert viel über Entnahmestrategien, und um die geht es ja, wenn Du eine Rentenversicherung (Absicherung des Langlebigkeitsrisikos) mit eigenen Mitteln substituieren willst.


    Ich habe eine Rentenversicherung (Der Steuerspartrieb hat zugeschlagen! :) ), bei der ich vor der Frage stehen werde: Laß ich mir das auszahlen oder laß ich die Rentenversicherung das verrenten? Ich werde die erste Option ziehen, obwohl ich damit natürlich der Versicherungsgesellschaft ein Risiko ab- und es selbst übernehme. Was mache ich bloß, wenn ich 120 werde? Reicht mir dann mein Geld?

    Wenn ich das so überschlage und mit einem ETF-Sparplan (bspw. MSCI-World) vergleiche, wäre ein ETF wahrscheinlich profitabler - und flexibler. Natürlich sind diese beiden Dinge nur schwer vergleichbar.

    Mir brauchst Du das nicht zu erklären: Dir selber mußt Du das plausibel machen.

    Schön wäre beim Thema Riester gewesen, wenn es die Förderung gegeben hätte bei freiwilligen Zuzahlungen zur gesetzlichen Rente. So fühlt sich Riestern eher wie ein Subventionierung von Versicherern an.

    Ich will mich nicht bei den Versicherungsbashern einreihen. Versicherung ist ein Geschäft wie viele andere und nicht grundsätzlich unseriös. Wenn ein Versicherer einen Kunden hat, der bei jeder Unwägbarkeit fragt: Geht es denn nicht vielleicht noch ein bißchen sicherer? Dann antwortet der Versicherer ihm: Klar, aber die Absicherung kostet halt Geld. Wenn der Kunde dann sagt: Egal, wenn ich am Ende nur mein Geld wiederbekomme! Auf diese Weise ist schließlich die Riesterei entstanden. Super"sicher", aber Ertrag gegen 0.

    Ich überlege es mir nochmal. Bisher habe ich eine ruhende bAV, die in ETFs investiert, zum 0-Tarif, 2 vermietete Immobilien, ein ETF Depot und die Pension fürs Alter. Sofern noch eine selbst bewohnte Immobilie dazu kommt, sind die freiwilligen Einzahlungen in die Gesetzliche vielleicht überflüssig, nur um die paar Euro PKV-Zuschuss zu ergattern.

    Die bAV kann nicht viel sein, Du hast ja nur fünf Angestelltenjahre.


    Solltest Du Deinen Plan umsetzen, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, rechne anders. Du bekommst pro erworbenenen Entgeltpunkt nicht die aktuell kommunizierten 39,32 €, sondern 8,15% mehr, also 42,52 €. Genügend PKV-Beitrag dürftest Du immer zahlen, daß Du nicht an die Decke stößt.


    Stell Dir eine Vermögensbilanz auf, in der Du die Alterseinkünfte nicht vergißt, und mach Dir einen mittelfristigen Finanzplan, den Du immer mal wieder fortschreibst. Wer selber entscheiden will, muß im Bild sein.