Hallo Community,
zu dem hier genannten Artikel hätte ich ein paar Fragen.
Speziell zu folgendem Absatz:
Finanztip schrieb:
Sozialversicherungsbeiträge sparen Sie bei der bAV bis zu einem Beitrag von 242 Euro pro Monat. Dazu zählt aber auch der Arbeitgeber-Zuschuss, sodass Sie gegebenenfalls weniger einzahlen können. Es ist zwar möglich, noch mehr steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsoge einzuzahlen. Davon raten wir gesetzlich Krankenversicherten aber ab.
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Die 242 € ergeben sich meines Wissens nach aus 4% der Beitragsbemessungsgrenze (248€ für 2016).
Könnte mir Jemand erläutern, warum von einem höheren Beitrag zu bAV abgeraten wird?
Wenn mein Arbeitgeber meine bAV bezuschusst, z.B. durch die eingesparten Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge, sollte ich dann noch weniger einzahlen?
Vielen Dank und beste Grüße
Henk