Wir beabsichtigen eine Eigentumswohnung zu verkaufen. Der Notartermin ist kommenden Freitag.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einer WEG. Bei so einem Verkauf müssen ja die anderen Eigentümer unmittelbar bzw. über den WEG-Verwalter mittelbar zustimmen.
Den Verwaltervertrag haben seinerzeit alle Eigentümer unterschrieben.
Der Notar, über den der Verkauf unserer Eigentumswohnung abgewickelt wird, ist nun der Meinung, dass in unserem Fall der Verwalter dem Verkauf nicht zustimmen kann, weil die Unterschriften unter dem Verwaltervertrag nicht notariell beglaubigt wurden.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Sachverhalten und kann die so bestätigen? Müssen die Unterschriften unter Verwalterverträgen tatsächlich immer notariell beglaubigt werden?