Meine Versicherung hat meinen Arbeitgeber angeschrieben die Auszahlung steht in den nächsten Monaten bevor. Dann werde ich 65 Jahre alt. Aktuell bin ich noch im Angestelltenverhältnis und arbeite halbtags und bin zusammen mit meinem selbstständigem Ehemann veranlagt. Mein Rentenalter erreiche ich aber erst mit 66 Jahren und 2 Monaten. Wie wird die Auszahlung sich steuerlich auf unser gemeinsame E-Steuererklärung auswirken? Die Versicherung ist Teil meiner Altersvorsorge dann ich nur eine kleine Altersrente beziehen werde. Der gesetzlichen Krankenkasse wird die Kapitalauszahlung auch die Versicherung gemeldet, das ist klar. Mein Mann erreicht das Rentenalter noch dieses Jahr im November wird aber noch als Kleinstselbstständiger weiterarbeiten. Welche steuerlichen Nachteile oder Vorteile entstehen bei einer Einmalauszahlung der Direktversicherung eines Arbeitnehmers zum Termin in 2024.
Arbeitnehmer Direktversicherung Vertrag vor 2005
- Lupiwow
- Erledigt
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svenja147
Hat das Thema freigeschaltet. -
Wie wird die Auszahlung sich steuerlich auf unser gemeinsame E-Steuererklärung auswirken?
Ohne Experte zu sein und wirklich helfen zu können: Ohne Zahlen kann man hier glaube ich nicht helfen
Rein qualitativ kann man sagen: Ja, es wird Auswirkungen geben.
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Ich würde mal mit der Versicherung reden, ob man die Auszahlung nicht schieben kann, bis Du Rentnerin bist.
Auch klären, ob ggf. die 'Fünftelregelung' angewandt werden kann.
Fünftelregelung bei Einmalzahlung aus Versicherungsauflösung?Eine Einmalzahlung durch die Auflösung einer Direktversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fünftelregelung zu besteuern.www.haufe.de -
Da Du die LV vor 2005 abgeschlossen hast, ist die Auszahlung steuerfrei.
Es gibt also keine steuerlichen Auswirkungen, egal ob Du Arbeitnehmerin oder Rentnerin bist.
Zukünftige Kapitalerträge von diesem Geld sind natürlich wieder steuerpflichtig.
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Da Du die LV vor 2005 abgeschlossen hast, ist die Auszahlung steuerfrei.
... aber nur dann, wenn als Einmalzahlung ausgezahlt wird!
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Da Du die LV vor 2005 abgeschlossen hast, ist die Auszahlung steuerfrei.
Es gibt also keine steuerlichen Auswirkungen, egal ob Du Arbeitnehmerin oder Rentnerin bist.
Zukünftige Kapitalerträge von diesem Geld sind natürlich wieder steuerpflichtig.
Leider ist es wohl keine Lebensversicherung, sondern eine Direktversicherung durch den Arbeitgeber. Wenn diese nicht pauschal versteuert wurde, wird sie wohl bei Einmalauszahlung mit dem individuellen Steuersatz versteuert (und für 10 Jahre, abzgl. Freibetrag, für die Krankenkasse verbeitragt) werden müssen.
Alterseinkünftegesetz von 2005…Millionen Altersvorsorgen, die im guten Glauben auf das 2./3. empfohlene Standbein für eine auskömmliche Altersvorsorge aufgebaut wurden, über Nacht eingeschmolzen…
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Oha, wenn dem so ist muss ich morgen gleich mal bei meiner Direktversicherung anrufen….. dann zahle ich da seit 2002 für nicht mehr so guten Konditionen ein….
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Danke für eure Antworten.
Unser Steuerberater sieht das genauso wie Hornie, Juwel und gmcv. Die Versicherung wurde 1993 abgeschlossen und pauschal versteuert denn sie war immer im Lohnjournal aufgeführt. Die Auszahlung erfolgt nun als Einmalauszahlung in 4 Monaten im Endalter von 65 Jahren. Gerne höre ich aber weitere Stimmen.
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Dann geht aber ein Teil für die Krankenkasse weg, so hatte ich das jetzt von meiner Direktversicherung bestätigt bekommen....
Also werde ich den Wert hier nach unten anpassen und nur noch den Teil abgreifen was der AG zahlt.... der Rest wird dem ETF Sparplan dann zugute kommen