Hallo,
ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit hier im Forum mit PKV für Beamte, da ich evtl. nächstes Jahr verbeamtet werden kann.
Im Internet habe ich eine Übersicht von Beihilfeergänzungstarifen verschiedener bekannter Versicherer gefunden. So wie ich es verstehe, ist eine Besonderheit bei der Barmenia (Tarif GE/GEP), dass der Tarif auch leistet, wenn die Beihilfe mal ablehnen sollte (in den Bedingungen steht: "Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch dann, wenn die Beihilfe nicht vorleistet.").
Mir ist nicht ganz klar, was das bedeutet: angenommen, ich habe eine Rechnung von 100 EUR und einen Beihilfesatz von 70%. Wenn die Beihilfe die Erstattung ablehnt (warum auch immer), kriege ich dann von der Barmenia die 30 EUR (und bleibe somit trotzdem auf 70 EUR sitzen) oder in dem Fall sogar die vollen 100 EUR?
Und wie wäre es bei anderen Versicherern, die - soweit ich sehen kann - einen solchen Passus nicht haben (in dem Vergleich erwähnt z.B. DBV, Allianz, R+V, Alte Oldenburger) - würden die in einem solchen Fall nicht einmal die 30 EUR zahlen, sodass ich bei Ablehnung einer Rechnung durch die Beihilfe auf den kompletten Kosten sitzen bliebe? Wenn dem so wäre, würde ich nicht ganz verstehen, wofür ein Beihilfeergänzungstarif da ist - oder bezieht der sich normalerweise (außer eben bei der Barmenia) nur auf Lücken der Beihilfe, die grundsätzlich bestehen (z.B. 1-Bett-Zimmer), aber nicht auf eine Ablehnung in einem Einzelfall?
Danke und viele Grüße
beneluxi