Unterschiede zwischen Beihilfeergänzungstarifen

  • Hallo,


    ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit hier im Forum mit PKV für Beamte, da ich evtl. nächstes Jahr verbeamtet werden kann.


    Im Internet habe ich eine Übersicht von Beihilfeergänzungstarifen verschiedener bekannter Versicherer gefunden. So wie ich es verstehe, ist eine Besonderheit bei der Barmenia (Tarif GE/GEP), dass der Tarif auch leistet, wenn die Beihilfe mal ablehnen sollte (in den Bedingungen steht: "Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch dann, wenn die Beihilfe nicht vorleistet.").

    Mir ist nicht ganz klar, was das bedeutet: angenommen, ich habe eine Rechnung von 100 EUR und einen Beihilfesatz von 70%. Wenn die Beihilfe die Erstattung ablehnt (warum auch immer), kriege ich dann von der Barmenia die 30 EUR (und bleibe somit trotzdem auf 70 EUR sitzen) oder in dem Fall sogar die vollen 100 EUR?


    Und wie wäre es bei anderen Versicherern, die - soweit ich sehen kann - einen solchen Passus nicht haben (in dem Vergleich erwähnt z.B. DBV, Allianz, R+V, Alte Oldenburger) - würden die in einem solchen Fall nicht einmal die 30 EUR zahlen, sodass ich bei Ablehnung einer Rechnung durch die Beihilfe auf den kompletten Kosten sitzen bliebe? Wenn dem so wäre, würde ich nicht ganz verstehen, wofür ein Beihilfeergänzungstarif da ist - oder bezieht der sich normalerweise (außer eben bei der Barmenia) nur auf Lücken der Beihilfe, die grundsätzlich bestehen (z.B. 1-Bett-Zimmer), aber nicht auf eine Ablehnung in einem Einzelfall?


    Danke und viele Grüße

    beneluxi

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Im Fall der Barmenia, wenn die Beihilfe nachweislich nichts oder nur einen Teil leisten würde, würde die Barmenia mit dem großen Beihilfeergänzungstarif "Plus" im Rahmen der dort aufgeführten Leistungen die verbliebenden 70 Euro zahlen.


    Bei den anderen Versicherern ist es ähnlich, hier gibt es halt in der Regel zwei Wörter auf die man dann einen besonderen Augenvermerk legt "beihilfefähig" oder "nicht beihilfefähig" und manchmal auch mit dem Zusatz dass nur innerhalb der Grenzen des Grundtarifes erstattet wird. Beispielsweise wenn der Grundtarif nur Höchstsumme Hörgeräte 1.500 ausweist, dann wird auch das nicht überschritten. Normalerweise ist auch mindestvoraussetzung auch dass der Grundtarif es Erstattet.


    Im Kontext mit dem Beihilfeergänzungstarif:


    Beihilfefähig im Ergänzungstarif bedeutet in der Regel, dass die Beihilfe zumindest die Leistungen an sich anerkannt hat und prozentual bis zu den Leistungsgrenzen der Beihilfe zahlt und der Ergänzungstarif dann den ganzen Rest zahlt, entweder je nach Tarif bis zu den eigenen (höheren) Leistungsgrenzen oder ohne Höchstsummen.


    Nicht beihilfefähig im Ergänzungstarif bedeutet in der Regel, dass die Beihilfe die Leistungen konkret abgelehnt hat, in diesem Fall erstattet der Beihilfeergänzungstarif den ganzen Rest.


    Sind beide Klauseln nicht in der jeweiligen Leistung oder im Absatz für alle Leistungen mit aufgeführt, kann das bedeuten, dass die Restkosten ohne eine Abhängigkeit der Beihilfe erstattet werden. In der Regel sollte aber trotzdem bei allen Versicherern für die Erstattungsfähigkeit die medizinische Notwendigkeit gegeben sein.


    Ich kann es hier mal beispielhaft anhand des R+V Ergänzungstarif EB1 benennen, bei dem ich auch untergekommen bin. Allerdings hier natürlich als Laie aber soweit meinem Verständnis nach:


    Anfangs heißt es:

    "Sofern nicht anders bestimmt, ist Leistungsvoraussetzung, dass für die jeweiligen Aufwendungen nach den Bestimmungen des Grundtarifs eine Vorleistung erbracht wird.


    Wird für eine Leistung vorausgesetzt, dass die Aufwendungen beihilfefähig sein müssen, bedeutet dies, dass hierfür nachweislich Beihilfeleistungen erbracht werden."


    (Nur Zuzahlungen und Kostendämpfungspauschalen sind natürlich selbst zu tragen.)


    Honorarvereinbarung (/): Sätze die den 3,5 fachen Satz überschreiten werden zu 100% erstattet


    Häusliche Pflege (beihilfefähig): Restkosten werden zu 100% erstattet, sofern die Beihilfe leistet. Hier Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung. Im Grundtarif ist Häusliche Behandlungspflege schon drin.


    Vorsorgemaßnahmen (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht.


    Schutzimpfungen (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht.


    Heilpraktiker (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht.


    Arznei- und Verbandsmittel (nicht beihilfefähig): Restkosten werden zu 100% erstattet, wenn die Beihilfe die Leistungen tatsächlich abgelehnt hat. Konkretes Beispiel sind etwa Medikamente die nicht beihilfefähig sind weil die entweder vielleicht "neu" sind oder eben "nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind" (Hustensaft), sofern diese nicht im Grundtarif ausgeschlossen sind z.B. Stärkungspräparate, Badezusätze, Kosmetikmittel.


    Heilmittel (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht. Zusätzlich auch die Kosten für Hausbesuche und Geburtsvorbereitungskurse.


    Sehhilfen (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht bis max. 600 €. Zusammen mit Grundtarif 50% wärens z.B. max. 900 € insgesamt für Brillen bzw. bei 70% insgesamt max. 780 €.


    Hilfsmittel (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, sofern die Beihilfe leistet. Weil Beihilfe z.B. fiktiv für den Rollstuhl nur 5.000 Euro erstattet aber der Rollstuhl 10.000 Euro gekostet hat.


    Material- und Laborkosten (beihilfefähig): Restkosten werden zu 100% erstattet, sofern Beihilfe leistet.


    Implantate (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht.


    Geburtspauschale (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht.


    Kurtagegeld (beihilfefähig): Kurtagegeld in Höhe von 30 € pro Tag, wenn die Beihilfe die Kuren bewilligt hat, max. 28 Tage alle 3 Jahre.


    Auslandskrankenschutz (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht. Gezielte Heilbehandlung im Ausland (im Gegensatz zB zum unvorhersehbaren Erkältung) erfordern eine vorherige Genehmigung), regulär für 6 Monate.

  • Ich hab mir jetzt mal den Beihilfeergänzungstarif der AO mit "BET PLUS" just for fun angeschaut, auch hier ebenfalls als Laie und meine Persönliche Einschätzung, ohne Gewähr.


    Sehhilfen (/): bis 160 € / Jahr, darüber hinaus 1/3 des Restbetrags


    Heilpraktiker / Naturarzt (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht.


    Honorarvereinbarung (/): Sätze die den 3,5 fachen Satz überschreiten werden zu 100% erstattet


    Hilfsmittel (nicht beihilfefähig): Explizit nur für "nicht beihilfefähige" (!) Hilfsmittel, welche die Beihilfe abgelehnt hat. Begrenzt auf 500 € / Jahr.


    Heilmittel (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht.


    Schutzimpfungen (nicht beihilfefähige): Restkosten werden (nur) für nicht beihilfefähige Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe zu 100% erstattet. Begrenzt auf 150€ / Jahr.


    Haushaltshilfe (beihilfefähig): Restkosten werden zu 100% erstattet, für Aufwendungen die beihilfefähig sind - also welche die Beihilfe anerkannt hat. Bis maximal 28 Tage / Jahr begrenzt auf 50 € / Tag-


    Rooming-In (/): versicherte Kinder erhalten (zusätzlich) 30 € / Tag bis zu max. 14 Tagen. Jedoch ist zu beachten "Rooming-In" ist in den Allgemeinen Krankenhausleistungen erhalten, hier handelt es sich also um ein "on Top Angebot".


    Material- und Laborkosten (/): Restkosten werden zu 100% erstattet, egal ob Beihilfe leistet oder nicht. Summenbegrenzung in den ersten 3 Jahren.


    Kuren (/): für stationäre Kuren 30 € / Tag und ambulante Kuren insgesamt bis zu max. 300 €. Alle 3 Jahre.


    Ich hoffe das hat zumindest einen Eindruck von mir als Laie davon gegeben, worauf man so achten kann. Genauer kannst du das nur selbst wissen, welche Leistungen für dich wichtiger sind und man müsste das ja auch im Sinne des Grundtarifs und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit berücksichtigen. Hier kann vermutlich ein Fachmensch erheblich weiterhelfen, jedoch schadet es keineswegs sich selbst auch zu informieren, jeden Satz zu lesen und nachzufragen.