das Problem mit dem Gutachten ist entstanden, weil falsch gerechnet wurde. Bei einem Grundstück als wirtschaftliche Einheit, bebaut mit zwei Häusern lautet die Rechnung: Sachwert 1 + Sachwert 2 + Bodenwert x Sachwertfaktor. Im Gutachten wurden beide Häuser getrennt bewertet und dann addiert. Sachwert 1 + fiktiven Grundstücks Anteil x Sachwertfaktor (überhöht) . Sachwert 2 + fiktiven Grundstücks Anteil x Sachwertfaktor.
Ich habe nochmal schnell die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) überflogen (nicht detailliert gelesen) und hätte gemutmaßt, dass jeweils ein objektspezifischer Sachwertfaktor anzuwenden ist und folgende Rechnung richtig gewesen wäre:
(SW1 x SWF1 + Grundstücksanteil) + (SW2 x SWF2 + Grundstücksanteil) = Gesamtwert
bzw.
SW1 x SWF1 + SW2 x SWF2 + Grundstück = Gesamtwert
... um vom Gesamtwert wären dann 50% auszugleichen.
Da der Sachwertfaktor objektspezifisch zu ermitteln ist, da er wohl abhängig ist von Baujahr, Erhaltungszustand, Sanierungsgrad, Bauweise, Nutzung, Geschossigkeit, Unterkellerung, Dachart, Ausstattung, Erhaltungszustand etc., ist meiner Meinung nach die getrennte Wertermittlung für die Gebäude richtig, ob nun mit zwei unterschiedlichen SWF oder zu hohem SWF gerechnet wurde erstmal außen vor gelassen.