Das Forum passt vielleicht nicht perfekt, aber da es ein Immobilienthema ist, versuch ich es einfach trotzdem mal.
Szenario:
- Mehrfamilienhaus mit z.B. 10 Wohnungen.
- 3 der vermieteten Wohnungen gehören einer Person
- Diese Person verstirbt und die Erben möchten die 3 Wohnungen (einzeln) verkaufen.
Es geht um die Rechte der Mieter in diesen 3 Wohnungen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Einzelverkauf der Wohnungen nur durch eine Umwandlung in Wohneigentum möglich?
Dadurch sollten beim jeweiligen Mieter folgende Rechte entstehen:
- eine 3-jährige Kündigungssperre durch den neuen Eigentümer, danach zusätzlich die normale Frist
- ein Vorkaufsrecht für die selbst bewohnte Wohnung
Wann kann das Vorkaufsrecht wargenommen werden. Wie sieht das konkret aus?
Gibt es eine Frist? Beginnt die mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages?
Nach meiner Recherche muss ja zumindest erstmal ein verbindliches Angebot von einem (potentiellen) Käufer abgegeben worden sein und das Vorkaufsrecht ermächtigt den Mieter dann an die Stelle des Käufers zu treten (gleicher Preis).
Habe ich das korrekt zusammengefasst?