ALG nach ATZ

  • Hallo, der Arbeitgeber bei uns hat ein neues ATZ Programm aufgelegt, über das ich gerae nachdenke, es zu nehmen. Es geht um das Blockmodell (x Jahre Vollzeit arbeiten mit 50% Gehalt + Aufstockung / x Jahre freigestellt mit 50% Gehalt + Aufstockung). Ende der Passivphase wird mit Erreichen von 63 Jahren sein (dh frühestmögliches Renteneintrittsalter für langjährig Versicherte, mit Abschlägen).

    Ich verdiene vor ATZ über Beitragsbemessungsgrenze und würde auch während der ATZ darüber sein.

    Ist es möglich (und sinnvoll), sich nach Ende der ATZ arbeitslos zu melden und ALG zu beziehen (für max 2 Jahre), um dann die Abschläge für die Rente um diese 2 Jahre zu reduzieren (dh nicht 14.4% Abschlag, sondern 7.2%)? Oder gibt es kein ALG mehr nach ATZ? Danke für Eure Einschätzung. Wenn noch Info für eine sinnvolle Aussage fehlt dann reiche ich diese gerne nach.

  • Hallo,

    spannende Frage, die ich gleich mal googeln musste...

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit - rentenfuchs.info
    Endet die Altersteilzeit, muss nicht sofort Rente beantragt werden. In Einzelfällen empfiehlt es sich, noch einige Monate mit ALG I zu überbrücken...
    www.rentenfuchs.info


    Also im Prinzip scheint das zu gehen, allerdings wird bei der Berechnung der Höhe des ALG der Aufstockungsbetrag des AG nicht berücksichtigt, was sich in geringerem ALG nieder-schlägt. Das ALG wird dann auf Basis der 50% vom ursprünglichen Gehalt berechnet.


    Alternativ könnte man die Abschläge oder zumindest einen Teil davon auch durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Das mindert nebenbei auch die Steuerlast.


    Gruß

    Patrick

  • Also im Prinzip scheint das zu gehen, allerdings wird bei der Berechnung der Höhe des ALG der Aufstockungsbetrag des AG nicht berücksichtigt, was sich in geringerem ALG nieder-schlägt. Das ALG wird dann auf Basis der 50% vom ursprünglichen Gehalt berechnet.

    Könnte sich trotzdem im Lauf der Jahre rechnen, da man dann statt 14,4% Rentenabschlag nur 7,2% Abschlag hat.


    Fragesteller01

    Vorsicht, wenn Du die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte anpeilst. Da zählt Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor der Rente nicht als anrechenbare Zeit!

    Also sollte man so etwas nur machen, wenn man bereits vor der angedachten Arbeitslosigkeit die 45 Jahre voll hat.

  • Vielen Dank für die Antwort. Das ALG kann ich ja dann über den Rechner bei der Arbeitsagentur ausrechnen und dann entsprechend die Aufstockung nicht berücksichtigen...


    Gibt es nach ATZ eine Sperrfrist für ALG, in dem Link ist ein Beispiel genannt, in dem sich die Gesetze während der ATZ geändert haben, dann ist da keine Sperrzeit. Heisst das aber, dass bei keiner Änderung der Gesetzeslage eine 12-wöchige Sperrzit für ALG angewendet wird, da ATZ einem Aufhebungsvertrag gleichkommt?


    monstermania, die 45 Jahre bekomme ich so oder so nicht zusammen, da gibt es keine Chance mehr. Aber danke für den Hinweis!


    Um den vollen Abschlag zu kompensieren wäre bei mir eine Einmalzahlung von ca 100k€ fällig, das ist schon ganz schön viel Geld (und ja, steuerlich voll wirksam bei intelligenter Aufteilung über mehrere Jahre).

  • Um den vollen Abschlag zu kompensieren wäre bei mir eine Einmalzahlung von ca 100k€ fällig, das ist schon ganz schön viel Geld (und ja, steuerlich voll wirksam bei intelligenter Aufteilung über mehrere Jahre).

    Kann man ja ab 50 mit beginnen.

    Und man muss ja auch nicht alles ausgleichen. Es ist halt beruhigend wenn man weiß, dass die Rente reicht um die Basiskosten zu decken. Und wenn einem mit dem Abschlag 150€/Monat dazu fehlen, gleicht man halt nur das aus.


    PS: Ich will auch mit 63 und Abschlag in Rente. Die 4 Jahre mehr selbstbestimmter Lebenszeit will ich mir gönnen.

  • Kann man ja ab 50 mit beginnen.

    Und man muss ja auch nicht alles ausgleichen. Es ist halt beruhigend wenn man weiß, dass die Rente reicht um die Basiskosten zu decken. Und wenn einem mit dem Abschlag 150€/Monat dazu fehlen, gleicht man halt nur das aus.


    PS: Ich will auch mit 63 und Abschlag in Rente. Die 4 Jahre mehr selbstbestimmter Lebenszeit will ich mir gönnen.

    Das ist ein guter Ansatz mit der Abdeckung der Basiskosten, da komme ich wohl mal nicht umhin zu rechnen, was die denn sind und was auf der anderen Seite reinkommt (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, LV, "Entsparen" ETF etc). Danke für den Gedankenansatz!

  • Um den vollen Abschlag zu kompensieren wäre bei mir eine Einmalzahlung von ca 100k€ fällig, das ist schon ganz schön viel Geld (und ja, steuerlich voll wirksam bei intelligenter Aufteilung über mehrere Jahre).

    wenn das stimmt, dann würde ich mir an deiner Stelle nicht soviele Sorgen machen, sondern nach der ATZ in Rente gehen und das Leben genießen. 100k€ entsprechen aktuell gut 11 Rentenpunkten und um so einen Abschlag zu haben, braucht man rund 76 Rentenpunkte bei ATZ Ende.... Dann hättest du mit 63 halt "nur" 65 Rentenpunkte, was zum aktuellen Kurs gut 2500 € Altersrente entspricht. Dazu "Betriebsrente, Riester, LV, "Entsparen" ETF etc" - das sollte doch auskömmlich sein.... Und auch dran denken - je mehr Rente man hat, umso mehr sammeln Krankenkassen und Finanzamt wieder ein...

    Gruß

    Patrick

  • Um den vollen Abschlag zu kompensieren wäre bei mir eine Einmalzahlung von ca 100k€ fällig, das ist schon ganz schön viel Geld (und ja, steuerlich voll wirksam bei intelligenter Aufteilung über mehrere Jahre).

    Rentenabschläge zählen für den Deutschen so ziemlich zum Schlimmsten auf dieser Welt. Er tut nahezu alles, um diese Abschläge zu vermeiden. Die Rentenabschläge liegen in der gleichen Schublade wie staatliche Förderung und steuerliche Absetzbarkeit.

    Nach geltendem Recht kannst Du Dich nach der Altersteilzeit arbeitslos melden. Du bist dann jenseits der 60, das Arbeitsamt wird Dich also nicht mit frustranen Vermittlungsbemühungen nerven, sondern umstandslos 24 Monate Arbeitslosengeld zahlen und dazu auch die Prämie für die PKV.


    Mit 65 beziehst Du dann Rente mit den bekannt extrem hohen Abschlägen von 7,2%. Du kannst den Abschlag ausgleichen und die Ausgleichszahlung auch von der Steuer absetzen, tust allerdings wohl daran, Dir das vorher nochmal auszurechnen.


    Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherungen sind (wenn man es richtig macht) verblüffend rentabel, sie lassen beispielsweise private Rentenversicherungen hinter sich. Du solltest aber dennoch nicht vergessen, daß es bis in Deine 80er dauern wird, bis freiwillige Einzahlungen wieder zurückkommen.


    Wenn Du im Kopf ein Rentenanleger bist, also Dein Geld gern in ultrasichere festverzinsliche Anlagen steckst, ist es vermutlich eine bessere Idee, solches Geld der Deutschen Rentenversicherung zu geben, als es selbst festverzinslich anzulegen. Wenn Du allerdings im Kopf Aktienanleger bist, stellst Du Dich mit einer Anlage an der Börse voraussichtlich besser.


    Dazu kommt: Geld, das Du noch selber in der Hand hast, kannst Du nach Deinem Gusto einsetzen. Wenn was übrigbleibt, freuen sich die Erben.


    Wenn Du voraussichtlich wohlversorgt bist, würde ich an Deiner Stelle die Abschläge nicht kompensieren. Wenn Du Dich zwischen beiden Optionen nicht entscheiden kannst, kompensiere die Hälfte, das verbessert sogar noch den Steuereffekt.

  • Stehe in 3 Jahren vor einem ähnlichen "Problem".

    Mein Arbeitgeber hatte in 2019 ein großzügiges Programm aufgelegt, um die älteren Mitarbeiter in den Vorruhestand zu schicken. Da ich schon sehr lange in der Firma war und auch gut verdient habe, hat sich das für mich absolut gerechnet und ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

    Konnte damals mit noch nicht ganz 56 Lenzen ausscheiden und bin bis 08/2027 ruhend beschäftigt - sprich: Mein Arbeitgeber zahlt mir bis dahin monatlich mein (leicht gemindertes) Gehalt und alle Sozialabgaben. Beim Ausscheiden bin ich dann 63,5 Jahre alt und könnte sofort in die Rente (mit entsprechenden Abschlägen) gehen.

    Wenn ich dann zum Arbeitsamt gehe, werden die mir wohl erst mal 6 Monate kein Geld zahlen und erst nach dieser Frist gäbe es Arbeitslosengeld. Ob die mich dann ständig "nerven" und mit Weiterbildungen auslasten - keine Ahnung?

    Jetzt beginnt die Rechnerei:

    Die 6 Monate ohne Einkünfte muss ich ja auch berücksichtigen - von daher wird es wohl ein bisschen komplizierter, ab wann der "Break-Even-Point" im Alter bzgl. der Rentenabschläge erreicht ist.

    Wahrscheinlich werde ich das mal mit einem fähigen Steuerberater durchgehen und für mich abwägen, ob ich diesen Schritt gehen möchte.

    Gerne höre ich auch eure Meinung dazu ...

  • Wenn ich dann zum Arbeitsamt gehe, werden die mir wohl erst mal 6 Monate kein Geld zahlen und erst nach dieser Frist gäbe es Arbeitslosengeld. Ob die mich dann ständig "nerven" und mit Weiterbildungen auslasten - keine Ahnung?

    Wieso würden die für 6 Monate erst einmal kein Geld zahlen? Soweit ich weiss, ist die Sperrfrist (wenn es denn eine gibt bei Arbeitslosigkeit nach ATZ) doch 12 Wochen, dh ca 3 Monate? Oder übersehe ich da was? Danke

  • Wieso würden die für 6 Monate erst einmal kein Geld zahlen? Soweit ich weiss, ist die Sperrfrist (wenn es denn eine gibt bei Arbeitslosigkeit nach ATZ) doch 12 Wochen, dh ca 3 Monate? Oder übersehe ich da was? Danke

    Das hängt von vielen Faktoren ab, bei Altersteilzeit gibt es auch im Vertragstext die Möglichkeit festzulegen, dass mit Ende der Altersteilzeit die Rente beginnt. In so einem Fall wäre die Arbeitsagentur raus. War aber nur ein Beispiel…..

  • Wieso würden die für 6 Monate erst einmal kein Geld zahlen? Soweit ich weiss, ist die Sperrfrist (wenn es denn eine gibt bei Arbeitslosigkeit nach ATZ) doch 12 Wochen, dh ca 3 Monate? Oder übersehe ich da was? Danke

    Ich hatte kein ATZ sondern einen Aufhebungsvertrag ... ;)

  • Stehe in 3 Jahren vor einem ähnlichen "Problem".

    Mein Arbeitgeber hatte in 2019 ein großzügiges Programm aufgelegt, um die älteren Mitarbeiter in den Vorruhestand zu schicken. Da ich schon sehr lange in der Firma war und auch gut verdient habe, hat sich das für mich absolut gerechnet und ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.


    Konnte damals mit noch nicht ganz 56 Lenzen ausscheiden und bin bis 08/2027 ruhend beschäftigt - sprich: Mein Arbeitgeber zahlt mir bis dahin monatlich mein (leicht gemindertes) Gehalt und alle Sozialabgaben. Beim Ausscheiden bin ich dann 63,5 Jahre alt und könnte sofort in die Rente (mit entsprechenden Abschlägen) gehen.

    Geh mal auf die Seite von Peter Ranning (und/oder kauf Dir sein Buch). Schon wenn Du die Seite betrittst, leuchtet Dir der Titel Mit einer Abfindung in den vorzeitigen Ruhestand gehen? entgegen.

    Wenn ich dann zum Arbeitsamt gehe, werden die mir wohl erst mal 6 Monate kein Geld zahlen und erst nach dieser Frist gäbe es Arbeitslosengeld.

    Soweit ich weiß, kann das Arbeitsamt bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld bis zu 3 Monaten streichen. Allerdings zahlen sie in in diesem Fall meines Wissens immerhin die Krankenversicherung.


    Es mag sein, daß Du das Arbeitslosengeld verschieben kannst und Dir so die Sperrzeit sparst (Dispositionsjahr).


    Lies bitte bei Peter Ranning. Wenn Du dort die Lösung nicht findest, könntest Du erwägen, einen Arbeitsrechtsanwalt zu konsultieren.

    Ob die mich dann ständig "nerven" und mit Weiterbildungen auslasten - keine Ahnung?

    Meines Wissens finden bei Über-60jährigen keine Vermittlungsbemühungen mehr statt.

    Die 6 Monate ohne Einkünfte muss ich ja auch berücksichtigen - von daher wird es wohl ein bisschen komplizierter, ab wann der "Break-Even-Point" im Alter bzgl. der Rentenabschläge erreicht ist.

    Wahrscheinlich werde ich das mal mit einem fähigen Steuerberater durchgehen und für mich abwägen, ob ich diesen Schritt gehen möchte.


    Gerne höre ich auch eure Meinung dazu ...

    Die Steuer kannst Du vermutlich selber ausrechnen.


    Du müßtest Deine Optionen parallel ausrechnen:


    a) Gleich mit 63,5 Jahren arbeitslos melden, 3 Monate Sperrzeit, danach 21 Monate ALG I, dann vorzeitige Rente mit 65,5 Jahren (für Dich wohl 18 Monate vorzeitig mit 18*0,3% Abschlag.


    b) Dispojahr nutzen. 1 Jahr aus eigenen Mitteln überbrücken, danach 24 Monate ALG I, dann vorzeitige Rente mit 66,5 Jahren oder b1) nochmal 6 Monate überbrücken und Rente ohne Abschläge kassieren


    c) Gleich mit 63,5 Jahren in Rente gehen.

    ...


    Es gibt vermutlich im Detail noch weitere Möglichkeiten.


    Ganz allgemein ist es günstiger, Rentenabschläge in Kauf zu nehmen, als Zeit zu überbrücken und auf eine ungeminderte Rente zu spekulieren.

  • Ich kenne diese Vorruhestandsverträge nur mit Rentenbeantragungspflicht. Ich meine, es hätte finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer das nicht tut. Ist aber nicht mein Fachgebiet.

  • Bist Du nicht vertraglich verpflichtet, direkt danach die Rente zu beantragen?

    Nein - dazu gibt es vertraglich keinerlei Verpflichtung. Ich dürfte sogar jetzt noch parallel zu meinem monatlichen Gehaltsbezug eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausführen -muss es nur bei meinem jetzigen Arbeitgeber anmelden und "genehmigen lassen" (denn die wollen natürlich nicht, dass ich dies bei einem direkten Konkurrenten mache) ...