Rücknahme des offenen Immobilien-Fonds Uniimmo Europa WKN 980551 durch Union Investment

  • In meinem Depot bei der Targobank liegen seit 13.12.2012 227 Stück Uniimmo Europa WKN 980551. Der Verkaufspreis an der Börse liegt aktuell bei 47,07 €, der Rücknahmepreis von Union Investment bei 54,35 €. Deshalb würde ich diese offenen Immobilienfonds gerne nach §346 KAGB sofort an Union Investment zurückgeben. Ein Anruf dort ergab, dass dazu ein Union Depot notwendig sei, in das die Immobilienfonds zu übertragen seien. Das Depot könnte ich bei der Volksbank, Sparda-Bank, BBB-Bank oder PSD-Bank eröffnen. Bei einem Termin bei der örtlichen Volksbank wurde mir gesagt, dass eine Einbuchung der Uniimmo Europa in ein Union-Depot wie ein Neukauf behandelt wird. Das System könne nicht zwischen Neukauf und Übertragung von einem anderen Depot unterscheiden. Nach dem Einbuchen müsste ich die Anteile noch mindestens zwei Jahre halten und könnte sie dann erst nach Ablauf der Kündigungsfrist von einem weiterem Jahr zum dann aktuellen Rücknahmepreis zurückgeben. Diese Auskunft steht im Gegensatz zu §346 KAGB, der besagt, dass für Anleger, die am 21.Juli 2013 Anteile an Immobilien-Sondervermögen in einem Wertpapierdepot auf ihren Namen hinterlegt haben, im Hinblick auf diese Anteile nicht die Mindesthaltefrist gemäß § 255 Absatz 3 und die Rückgabefrist für Anteilsrückgaben gemäß § 255 Absatz 4 gelten, soweit die Anteilsrückgaben 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr für einen Anleger nicht übersteigen.

    Wurde ich bei der Volksbank falsch informiert? Kennt jemand Tipps oder hat Ratschläge wie ich die Immobilienfonds Uniimmo Europa bei Union Investment sofort zurückgeben kann? Hat jemand Erfahrungen gemacht, bei der Rückgabe von Immobilienfonds bei Union Investment über die er berichten kann?

  • Xenia 25. Juli 2024 um 17:38

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Falsch informiert, würde ich sagen.

    1) Um Fonds an die Fondsgesellschaft zurückgeben zu können, ist nicht unbedingt ein Union-Depot erforderlich. Es mag aber brokerabhängig sein. Jedenfalls konnte ich meine Union-Fonds bei der ING problemlos an die Fondsgesellschaft zurückgeben.

    Schau einfach in deinem Broker bei der Verkaufsmaske der Fonds, welche „Handelsplätze“ dabei angeboten werden.

    2) Bei einem Wertpapierübertrag werden immer die Einstandsdaten mitübertragen. Wenn du sie vor dem Übertrag sofort zurückgeben konntest, dann ist das auch nach einem Übertrag der Fall. Die Frist wird nicht zurückgesetzt. Ich hatte meine o.g. Anteile weit vor 2013 gekauft, aber erst weit nach 2013 übertragen, und ich konnte sie dann immer noch sofort ohne Frist zurückgeben.