höhe Freistellungsauftrag bei Festgeldanlage Mitten im Jahr

  • Hallo ins Forum,


    Bei meiner vorherigen Bank habe ich mein Festgeld von Juli bis Juni auf ein Jahr angelegt. Deshalb konnte ich meinen Freistellungsauftrag auf die Hälfte des möglichen Steuerfreibetrag splitten und konnte daneben noch mein Tagesgeld steuerfrei bekommen.

    Ist das bei Weltsparen auch so ? Wird dort von Juli bis Dezember und Januar bis Juni die Steuer berechnet?


    Danke für eure Erfahrungen

    Mitch

  • Einen Freistellungsauftrag stellst du immer entweder ohne Befristung oder bis zum Ende des aktuellen Jahres. Es gilt immer das Kalenderjahr als Steuerjahr. Das Finanzamt interessiert nicht ob du von Juli bis Dezember oder Januar bis Juni dein Geld angelegt hast. Wenn Gewinn anfällt, also Zinsen ausgezahlt werden, Steuer auf die Vorabpauschale anfällt, Wertpapiere mit Gewinn verkauft werden, dann zahlst du Steuern - oder eben der Freibetrag wird „aufgebraucht“.


    Du kannst deinen Freistellungsauftrag aufteilen wie du willst. Aber er gilt erstmal eben für das gesamte Jahr. Zumindest solange du ihn dann nicht tatsächlich auch „aufbrauchst“, also kein Gewinn anfällt oder weniger Gewinn als Freistellungsauftrag eingestellt ist, kannst du den Freistellungsauftrag auch nachträglich noch verringern.


    Zu Weltsparen selbst kann ich nichts sagen - aber die Regel für die Kapitalertragssteuer und Freistellungsaufträge/Sparerpauschbetrag gelten eigentlich für alle gleich.

  • Bei ausländischen Banken über Weltsparen kann kein Freistellungsauftrag gestellt werden, bei deutschen schon. Wie Impidimpi schon geschrieben hat, zählt der Zeitpunkt des Zuflusses der Zinszahlung. Wobei eine Eigenheit bei Weltsparen ist, dass z.B. bei manchen (evtl. allen?) ausländischen Tagesgeldkonten die Zinszahlung für das 4. Quartal im Folgejahr steuerlich zählt.