Kläger gesucht, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten!
Rentenfaktor: Kürzung durch die Allianz Lebensversicherung in Riesterrente unwirksam. Dr. Stoll & Sauer erstreiten wegweisendes Urteil.
Vorsorge für das Rentenalter ist in unserer heutigen Zeit ein wichtiges Thema. Die staatliche Rente genügt schon lange nicht mehr, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Viele Verbraucher sorgen mit einer privaten Rentenversicherung. Versicherungen wie Allianz und Zurich Deutscher Herold kürzen jedoch die künftigen Renten-Zahlungen– und zwar durch die Hintertür mit einer Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung oder die Situation an den Kapitalmärkten verschlechtert sich, behalten sich die Versicherer Kürzungen des Rentenfaktors vor. Der Rentenfaktor bestimmt die Höhe der Rentenzahlung. In der aktuellen Praxis kann das ein Viertel weniger Privat-Rente im Alter bedeuten. Da das Thema oft erst in Jahrzehnten akut wird, schenken viel Versicherte der Kürzung des Rentenfaktors kaum Beachtung.
Das Amtsgericht Reinbeck hat der Allianz einen Riegel vorgeschoben und geurteilt:
Die maßgebliche Regelung in den Versicherungsbedingungen, der Allianz zur Herabsetzung des Rentenfaktors ist unwirksam und die vergangenen Herabsetzungen waren nicht möglich. Das Urteil ist doch nicht rechtskräftig, jedoch ein Erfolg für Riester Sparer.
Zuvor ähnlich entschieden hatte das Landgericht Köln in Bezug auf eine Kürzung durch Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung.