Rückbuchung von Belastung mit Kreidtkarte

  • Hallo,


    wenn man eine Kreditkarte verwendet, ist es üblich die Daten der Karte z.B. an ein Mietwagenunternehmen vorab zu geben. Diese kann dann Belastungen vornehmen, die man nicht extra vorab freigeben muss.

    Was passiert, wenn da eine Belastung erfolgt, die falsch oder zu hoch ist, kann man diese Belastung zurückbuchen lassen?

    Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Daten der Karte illegal zur Belastung verwendet wurden?

    Man hat auf die Vorgänge zunächst keinen Einfluss. Wie kann man sein Geld wiederholen?


    VG

    Wolfi

  • Danke für die Info. Da bin ich ja bei der DKB schön über den Tisch gezogen worden. Die haben meine Kreditkarte ohne meinen Wunsch gegen eine Debitkarte getauscht und mir verkauft, die sei flexibler und koste in Zukunft nichts. Nun haben Betrüger mit den Daten auf der Karte (Nr. der Karte und CSV Kennzahl (beides steht auf der Debitkarte, als auch auf einer Kreditkarte) mein Konto belastet. Die Bank sagt jetzt, was ich nicht wusste, bei einer Debitkarte kann man nichts zurückbuchen lassen. Ich müsse den Schaden selber tragen. Das haben sie mir beim Wechsel der Karte aber verschwiegen.

  • Wenn der Händler falsch oder zu viel belastet hat, dann am besten zuerst versuchen, mit dem Händler direkt zu klären und von ihm bereinigen zu lassen.


    Wenn das nicht zum Ziel führt, oder es eine komplett unberechtigte Belastung ist, dann am besten an die eigene Bank wenden, von der man die Karte erhalten hat. Eventuell gibt es dort im Onlinebanking einen Prozess dafür und eine Maske, wo du deine Daten und deinen Widerspruch eingeben/einreichen kannst.


    Zusätzlich, falls deine Kartendaten komplett unberechtigt verwendet wurden, deine Karte bei deiner Bank sperren lassen (ist ggf. im obigen Vorgang schon inklusive bzw. per Checkbox einschließbar).

    Außerdem evtl. bei der Polizei Anzeige erstatten. Geht oft auch per „Online-Wache“.

  • Danke für die Info. Da bin ich ja bei der DKB schön über den Tisch gezogen worden. Die haben meine Kreditkarte ohne meinen Wunsch gegen eine Debitkarte getauscht und mir verkauft, die sei flexibler und koste in Zukunft nichts.

    Bitte nicht persönlich nehmen, aber du hättest auch die Wahl gehabt die Kreditkarte zu behalten, genauso wie die Girocard, und auf die Debitcard zu verzichten.


    Ich z. B. habe die kostenpflichtig gewordene Kreditkarte zurück geben da nie benötigt, die einfach zu geschickte Debitcard nie aktiviert und aus dem Online Banking gelöscht da keine Verwendung dafür und die kostenpflichtig gewordene Girocard für ChipTAN behalten.

    Dass ich nicht der Einzige bin, der auf die Debitcard verzichtet hat, weiß ich aus verschiedenen anderen Finanzforen, wo über das Geschäftsgebaren und der Kommunikationsstrategie der DKB heftig diskutiert wurde.


    Debitcards von Visa und Mastercard sind immer Karten zweiter Wahl und rechnen sich meist nur für die ausgebende Stelle, weil für sie kostengünstiger. Die Mehrkosten für Kreditkarten und Girocard holen sie sich dann meist bei den Kunden über Extrabepreisung, Pauschalen oder Querfinanzierung wieder zurück.

  • Die Bank sagt jetzt, was ich nicht wusste, bei einer Debitkarte kann man nichts zurückbuchen lassen. Ich müsse den Schaden selber tragen. Das haben sie mir beim Wechsel der Karte aber verschwiegen.

    Bei mir gibt es im Online-Banking der DKB für Zahlung mit der Debit-Karte einen Button: "Umsatz reklamieren".

  • Liebe Leute. Umsatz reklamieren schön und gut, nur wird die Erstattung abgelehnt. Die Kreditkarte von DKB war kostenlos. Sie hatten mir die Karte gekündigt, weil ich nicht plötzlich monatliche Kosten dafür zahlen wollte. Dafür gaben sie mir die Debit Karte die immer noch kostenlos ist.

    Man hat mir aber nicht gesagt, dass die Debitkarte keine Rückforderung ermöglicht, wenn Betrüger aktiv werden. Die Debitkarrte täuscht die Kunden, weil sie wie eine Kreditkarte die Daten auf der Karte ausweist (außer PIN, aber um die geht es nicht) und mit denen Schindluder getrieben werden kann. Aber man eben gegen dieses Schindluder des Betrügers nicht vorgehen kann.


    Im Übrigen, wie soll man mit einem Händler in Mailand und Madrid Kontakt aufnehmen, wenn dort Betrüger mit Handy App bezahlt haben. Alles graue Theorie.

  • Paulchen82 in welchen Foren wird über die DKB diskutiert? Würde mich sehr interessieren.

    VG

    Hier ein paar Beispiele...

    Wertpapier Forum

    Aktien - Börse - Aktienkurse

    Finanzforum


    In Nr 13 der Dir ausgehändigten Bedingungen für die Visa Debitkarte, sind alle Rechte und Pflichten für nicht autorisierte Verfügungen ausführlich aufgeführt, inklusive Angaben von Haftungsgrenzen, Haftungsbedingungen und Haftungsausschlüssen.


    Hast Du da mal rein geschaut, in wie weit Dein Fall da abgebildet ist?

    Wurde der Haftungsausschluss irgendwie anhand der Bedingungen begründet?

    Greift die dort aufgeführte Haftungsgrenze von 50 EUR in Deinem Fall?

  • Das sind ja unterschiedliche Fälle. Punkt 13 sind die illegalen Verfügungen. Zu hohe Belastungen sind anders, da wurde ja zumindest im Prinzip eine Belastung genehmigt wurde, "nur" halt nicht in der gemachten Höhe. Diese Fälle sind in 14.5. verortet. Der erwähnte Fall mit der Autovermietung wäre in meinen Augen hier geregelt:


    Auszug aus meinen Vertragsunterlagen zur Via-Debit bei der DKB (die in meinen Augen einschlägige Klausel habe ich mal fett hervorgehoben)


    "14.5 Anspruch des*der Karteninhaber*in bei einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Kartenverfügung


    Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten Kartenverfügung hat der*die Karteninhaber*in einen Anspruch auf Erstattung des belasteten Zahlungsbetrags,


    wenn


    - bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und


    - der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der*die Karten-

    inhaber*in entsprechend seinem*ihrem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Debitkarten-Vertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.


    Der*die Karteninhaber*in muss gegenüber der DKB AG die Sachumstände darlegen, mit denen er*sie seinen*ihren Erstattungsanspruch begründet. Ein Anspruch des*der Karteninhaber*in auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er*sie ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung des betreffenden Zahlungsbetrags auf dem Abrechnungskonto gegenüber der DKB AG geltendmacht."


    Jetzt kommt es auf die Begründung an, warum sie das in einem solchen Fall ablehnen.


    wolfi30: was ist denn das konkrete Problem? Eine illegale Abbuchung mit gestohlenen Daten oder eine Zuviel-Belastung.

    Von wem ist denn die Auskunft, dass eine Rückbuchung nicht geht? Von der DKB selbst? Schriftlich oder Hotlineauskunft (letzteres kannst vergessen, das können die gar nicht beurteilen am Telefon).

  • Ich habe gar keine Lust mich hier zu beteiligen, weil ich rieche, dass es eigentlich um etwas anderes geht.


    Ich vermute etwas in der Richtung:

    Jemand (natürlich keine real existierende Person) hat sich von dem Autovermieter irgendeine zusätzliche Versicherung aufschwatzen lassen, deren Kosten jetzt zusammen mit den Mietgebühren der KK belastet wurden. Er ärgert sich (über sich selbst) und sucht jemandem, dem er die Schuld geben kann.

    Er meint, dass einfach zurückbuchen zu lassen und dann sollen die mal gucken wie sie an ihr Geld kommen. Seine Bank sieht das anders; Evtl. hat der Abbuchende bereits die Korrektheit der Abbuchung anhand des Vertrages nachgewiesen.

    Meine Beispielperson lässt die relevanten Informationen weg und will eigentlich nur möglichst viele Stimmen haben, die ihr beipflichten, dass das ja alles eine Frechheit sei.


    Keine Ahnung ob das hier der Fall ist, aber leider scheint so etwas immer mehr zu werden, seitdem Paypal und co einem suggerieren, dass man nicht mehr verantwortlich für sein Handeln ist.

  • Soweit hatte ich nicht gedacht... Zur Ehrenrettung von paypal muss man aber sagen, dass das bei Lastschrift auch schon immer ging.

  • Im Übrigen, wie soll man mit einem Händler in Mailand und Madrid Kontakt aufnehmen, wenn dort Betrüger mit Handy App bezahlt haben. Alles graue Theorie.

    Was ist dem Betroffenen denn eigentlich widerfahren? Betrug in Mailand und Madrid? Dann würde ich die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen.


    Oder es war wie von itschytoo vermutet... ;)

  • Soweit hatte ich nicht gedacht... Zur Ehrenrettung von paypal muss man aber sagen, dass das bei Lastschrift auch schon immer ging.

    Das weiß immer noch kaum jemand. Stattdessen ist man ganz bedacht bloss nicht seine IBAN aus der Hand zu geben. ^^

    Papyal wirbt halt seit der Einführung des "Käuferschutzes" aktiv damit, dass man einfach zurückbuchen lassen kann und dann muss der Verkäufer sich damit rumschlagen. Das ist toll, wenn der Verkäufer ein Betrüger ist, aber leider sind einfach viele Käufer Idioten und die glauben dann an eine solche Funktion könne sie auch vor sich selbst schützen.


    Jeder der sich bei Ebay/Kleinanzeigen rumtreibt kennt beide Seiten zu Genüge.

  • Das weiß immer noch kaum jemand. Stattdessen ist man ganz bedacht bloss nicht seine IBAN aus der Hand zu geben. ^^

    Leider kennen es doch einige, des es aber nicht wirklich verstehen. Vor allem nicht, dass bei unberechtigter Rücklastschrift die Gebühren der Bank tatsächlich zu bezahlen sind.... Da kommt dann das Paypal-Argument 😂

  • Aber man gibt doch um Gottes Willen nicht seine Karte weg??


    Der CVC Code ist nicht für den Händler gedacht. Damit kann man ja auch ganz normal online bezahlen.


    Das Geld würdest du mit einer echten KK auch nicht zurück bekommen bzw. nur in Ausnahmefällen.


    So oder so Anzeigen und gut oder lassen.

  • Da wird ja viel in meine Aussagen hineininterpretiert. ich habe weder meine Karte irgend jemanden gegeben, noch mein PIN weitergereicht. Die DKB hat meinen Rückzahlungsantrag am nächsten tag abgelehnt, weil sie vermutet ich hätte meinen Freischaltcode für Apple Pay weitergegeben. Sie unterstellt weiter, ich hätte meine Kartendaten (Kartennummer und CSV Code) an Dritte weitergegeben. Alles Unsinn. Ich habe weder Apple Pay auf meinem Handy installiert noch habe ich mit der Karte meine PIN weitergegeben. Fakt ist, dass ich an einem Wochende mit 4 Belastungen in Mailand und in Madrid um ca. 1000 Euro abgezockt wurde. Die, oder eher der Betrüger haben angeblich mit Apple Pay bezahlt.

    Strafanzeige habe ich sofort gemacht. Glaubt von Euch wirklich jemand, dass Strafanzeige mein Geld zurückbringt? So bürokratisch wie die Polizei und erst recht in Italien oder Spanien, völlig naive Denkweise.

    Die Preisfrage bleibt, wie leicht kann man so einen Betrug machen, wo doch die Kartennummer und der CSV Code auf der Karte steht (so wie bei einer Kreditkarte) und man damit alles betrügerisch bezahlen kann ohne die PIN zu kennen.

    Das wäre ja so, als wenn ich bei meiner Girokarte meinen geheime PIN auf der Karte notiere und die von anderen einsehen lasse.

  • Danke für die Info. Da bin ich ja bei der DKB schön über den Tisch gezogen worden. Die haben meine Kreditkarte ohne meinen Wunsch gegen eine Debitkarte getauscht und mir verkauft, die sei flexibler und koste in Zukunft nichts. Nun haben Betrüger mit den Daten auf der Karte (Nr. der Karte und CSV Kennzahl (beides steht auf der Debitkarte, als auch auf einer Kreditkarte) mein Konto belastet. Die Bank sagt jetzt, was ich nicht wusste, bei einer Debitkarte kann man nichts zurückbuchen lassen. Ich müsse den Schaden selber tragen. Das haben sie mir beim Wechsel der Karte aber verschwiegen.

    Hast du doch aber hier geschrieben, dass die Karte jemand anders hatte?

    Oder wurde sie gestohlen?