Preisgarantie in Strom-/Gasverträgen

  • Hallo Forumsexpeten(-innen),

    ich hätte da mal eine Frage zur (eingeschränkten) Preisgarantie bei Gas- und Stromverträgen.

    Wie ich zu wissen glaube, kann man ja diese Verträge bis zu 6 Monate vor Vertragsbeginn abschließen.

    Mein Gasvertrag läuft am 31.10.2024 aus. Wenn ich heute (im Juli) schon einen Anschlussvertrag abschließe (weil ja im Sommer die Preise eher niedriger sind), laufen dann die 12 Monate Preisgarantie ab heute (Bestellung, Vertragsschluß) oder ab Vertragsbeginn (Lieferbeginn) am 1.10.2024 oder kann das vom Anbieter in den AGBs individuell festgelegt werden?

  • Beides ist möglich.


    Nach meinen Verständnis hast Du aber bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

    Also worst case für Dich: Du schließt jetzt ab, Vertragsbegin ab 1.11, 12 Monate Bindung, Preisgarantie gilt aber ab jetzt.

    Dann darf man Dir die Preise bis 30.7.25 nicht erhöhen und wenn man sie zum 1.8.25 erhöht, kannst Du (trotz Vertrags-Laufzeit bis zum 31.10.25) sofort kündigen.

    Also nicht so schlimm...

  • Ich hätte da mal eine Frage zur (eingeschränkten) Preisgarantie bei Gas- und Stromverträgen.

    Wie ich zu wissen glaube, kann man ja diese Verträge bis zu 6 Monate vor Vertragsbeginn abschließen.

    Prinzipiell ja. Ich weiß nicht, ob das generell so ist oder es vom Anbieter abhängt.

    Mein Gasvertrag läuft am 31.10.2024 aus. Wenn ich heute (im Juli) schon einen Anschlussvertrag abschließe (weil ja im Sommer die Preise eher niedriger sind), laufen dann die 12 Monate Preisgarantie ab heute (Bestellung, Vertragsschluß) oder ab Vertragsbeginn (Lieferbeginn) am 1.10.2024 oder kann das vom Anbieter in den AGBs individuell festgelegt werden?

    Bei mir galt die Preisgarantie immer diese 12 Monate ab Beginn des Vertrages.


    Vertragsbeginn 01.11. ist übrigens strukturell günstig, ich habe das hier mal beschrieben, warum.

  • Also letztlich kann jeder Anbieter selbst festlegen, was er unter einer Preisgarantie versteht und an welche Bedingungen er sie knüpft. Ich persönlich habe schon seit zehn Jahren immer nur Tarife mit einer mindestens zweijährigen Preisgarantie. Das hat sich über die letzten zehn Jahre als extremst vorteilhaft erwiesen.


    In allen Fällen habe ich die entsprechenden Verträge schon einige Monate vor dem Ende des laufenden Vertrages abgeschlossen. Und in all diesen Fällen galt die Preisgarantie ab Lieferbeginn.


    Aber wie gesagt, letztlich kann der Anbieter die Bedingungen frei festlegen. Findet man also in den Lieferbedingungen nichts dazu, einfach mal beim Anbieter nachfragen, idealerweise schriftlich per E-Mail, um dann auch einen Beweis zu haben.