Guten Morgen!
Ich habe 2010 auch eine 2005 abgeschlossene Lebensversicherung gekündigt.
In der Widerspruchsbelehrung (Begleitschreiben) steht u.a.:
... nach Erhalt des Versicherungsscheins und der unten aufgeführten Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen in Texform...
Ich stelle mir die Frage, ob die Formulierung "der unten aufgeführten" nicht auch fehlerhalt ist. Im Begleitschreiben ist weiter unten nichts aufgeführt.
Zudem ist die Rede von Versicherungsbedingungen, nicht aber von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ebenso stelle ich mir die Frage, ob die beigeleten Verbraucherinformationen auch als solche zu erkennen sein müssen, da bei den mir vorliegenden lediglich die Überschrift "Rentenversicherung, Versorgungsvorschlag vom..." enthalten ist.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
VG
smicer