Wir haben letzte Woche den Vertrag für den Verkauf einer Eigentumswohnung beim Notar unterschrieben, der Käufer ebenso.
Im nächsten Schritt muss u.a. noch die Zustimmung des WEG Verwalters eingeholt werden, was erfahrungsgemäß einige Zeit dauern kann.
Im Vertrag mit dem Makler steht, dass die Provision mit rechtswirksamen Zustandekommen des Kaufvertrags fällig wird.
Ist der Vertrag bereits letzte Woche durch Unterschrift von Käufer / Verkäufer rechtswirksam zustandegekommen oder wird dies erst nach Zustimmung des WEG Verwalters der Fall sein?