Offene Immbilienfonds

  • Kauf des Deka ImmobilienEuropa vor dem Stichtag 21.07.2013 , Käuferin Mutter meiner Frau. Nach deren Tod am 23.10.2012 Umschreibung der Anteile am 20.03.2024 auf das Depot meiner Frau.

    F r a g e : Tritt durch den Tod und das zwangsläufige Erbe n a c h dem o.g. Stichtag die 1 - jährige Kündigungsfrist für die Rückgabe an die Fondsgesellschaft in Kraft ? Oder gilt weiterhin das Kaufdatum vor dem Stichtag und damit keine Kündigungsfrist ?


    Freundliche Grüße von MS

  • Man tritt als Erbe für gewöhnlich in den bestehenden Vertrag ein. Also keine (neuen) Fristen.


    Aber bei Immobilienfonds muss man doch Rückgabe an die Gesellschaft immer ein Jahr vorher beantragen!? Das gilt natürlich auch für Deine Frau.


    Ansonsten passt mindestens eines Deiner Datumsangaben nicht, sollte aber für das oben gesagte irrelevant sein.

  • Danke für die div. Antworten! Einige Daten-Korrekturen:

    1. Todestag 23.10.2013 ; 2. Umschreibung 20.03.2014 !!!


    Antwort der Fondsgesellschaft : Da das Erbe n a c h dem Stichtag 21.07.2013 erfolgte, gilt die neue Kündigungsfrist zur Rückgabe an die Fondsgesellschaft, nämlich 1 J a h r !

  • Die Antwort halte ich für fraglich. Als Erbe ist man der Rechtsnachfolger. Auch für steuerliche Betrachtungen zählt das Anschaffungsdatum der Erblasserin.


    Liefert die Fondsgesellschaft eine Begründung, z.B. Verweis auf ein Gesetz oder Verordnung?

  • Die Antwort halte ich für fraglich. Als Erbe ist man der Rechtsnachfolger. Auch für steuerliche Betrachtungen zählt das Anschaffungsdatum der Erblasserin.


    Liefert die Fondsgesellschaft eine Begründung, z.B. Verweis auf ein Gesetz oder Verordnung?

    Das hast Du schön formuliert: "fraglich". Vermutlich ist die Antwort sachlich falsch.


    Aber was bringt das dem Threadstarter? Die Fondsgesellschaft wird von ihrer Auffassung freiwillig nicht heruntergehen, fragt sich, ob man rechtlich dagegen angeht. Dürfte eine Frage der Größenordnung sein, vermutlich lohnt sich das nicht.