Warum wird nicht der komplette Kaufpreis zurückgezahlt bei ausgefallenen Konzerten (bei Eventim)?

  • Bei Eventim bestellte ich ein digitales Ticket.

    Das Konzert ist wegen Krankheit ausgefallen und es wurde mir die Rückabwicklung des Tickets angeboten.

    Leider war der Rückzahlungsbetrag knapp 7Euro weniger als der bezahlte Betrag für das Ticket.

    Warum erhalte ich nicht den vollen Preise zurück, oder wie kann ich ihn einfordern?

  • Bei Eventim bestellte ich ein digitales Ticket.


    Das Konzert ist wegen Krankheit ausgefallen und es wurde mir die Rückabwicklung des Tickets angeboten. Leider war der Rückzahlungsbetrag knapp 7 Euro weniger als der bezahlte Betrag für das Ticket.


    Warum erhalte ich nicht den vollen Preise zurück, oder wie kann ich ihn einfordern?

    Warum Du nicht den vollen Preis zurückerhältst, müßte Dir Eventim erzählen können.

    Einfordern kannst Du den Restbetrag z.B. mit diesem Musterbrief ...

    Ich habe noch keine Antwort von Eventim bekommen und warte noch ab.

    Die AGB gilt wohl nicht in diesem Fall lt. einem Gerichtsurteil der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentral hat einen Musterbrief entworfen, den ich an Eventim senden möchte.


    Hier ist er: https://www.verbraucherzentral…standiger-ticketpreis.pdf

    ... allerdings erreicht man immer weniger Firmen per Fax, da Fax altmodisch sei. Ich habe Fax immer praktisch gefunden, da man so zu sehr geringen Kosten ein recht rechtsfähiges Dokument versenden konnte. Das ständig empfohlene "Einschreiben mit Rückschein" kostet im Verhältnis eine Menge Geld (4,85 €, wenn ich richtig nachgeschaut habe). Mir kommt das vor wie mit der Wurst nach der Speckseite zu werfen.


    Just darauf bauen manche Firmen: Man erstattet einen kleinen Teil des Kaufpreises nicht und hofft darauf (vermutlich mit Erfolg), daß viele Kunden dem geringen Betrag nicht nachgehen werden. Bei der Firma aber werden aus vielen Wenig ein Viel.

  • Warum erhalte ich nicht den vollen Preise zurück

    Weil sie es mit Dir machen können.


    Das ist der Verein, der jahrelang Gebühren dafür genommen hat, dass sie Dir Dein bezahltes Ticket als PDF per Mail zum selbst ausdrucken zugeschickt hat. Macht 2,50 € für den Service. Das ging auch bis zum BGH. https://www.verbraucherzentral…gebuehr-unzulaessig-29126


    Ich würde lieber in das kleine bis mittlere Konzert in meiner Stadt gehen als diese Maschine am laufen zu halten.

  • Das Einschreiben mit Rückschein ist rausgeworfenes Geld. Es belegt lediglich, daß da ein Umschlag zugestellt wurde. Wenn schon, dann Zustellung per Gerichtsvollzieher. Wird aber so um die € 20 liegen. Der bestätigt dann auch genau den Inhalt. Ich persönlich würde es als normalen Brief versenden. Abhängig davon, was passiert, schaust du weiter.

  • Ich denke, die werden schon argumentieren können, dass der Ticketpreis neben dem Zutritt zur Veranstaltung auch andere Kosten beinhalten, die bereits angefallen sind. Da wird sicherlich nichts weiter herauskommen.


    Ich hätte die 7€ längst abgeschrieben und mich auf wichtigere Dinge konzentriert.

  • Ich hätte die 7€ längst abgeschrieben und mich auf wichtigere Dinge konzentriert.

    So einfach wäre es mir auch nicht. Zumindest aus Prinzip, würde ich auch was unternehmen und versuchen.


    Hast du mit Kreditkarte oder ein Sonstigen Methode bezahlt, wo eine Rückerstattung möglich wäre?

  • Einige Kostenpunkte erstattet Eventim nicht, da sie der Meinung sind, dass sie nicht erstattungsfähig sind. Bemühe mal das Internet...... da wirst du sowas von fündig. Sehr strittiges Thema. Sagen wir es mal so: Die machen keinerlei Verlust mit Rückerstattungen.. im Gegenteil.

  • Ich habe mich heute bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eingetragen und im Klageregister des Bundesamtes für Justiz.

    Mal sehen, wie es weitergeht.

    Ob sich der Aufwand lohnt wegen nur 6,62 Euro?

    Das muss jeder selber für sich entscheiden.

    Mir geht es ums Prinzip und für alle anderen, die das gleiche erlebt haben und weiter erleben, wenn dieser Praxis kein Ende bereitet wird.

  • Ich habe mich heute bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eingetragen und im Klageregister des Bundesamtes für Justiz.

    Mal sehen, wie es weitergeht.

    Ob sich der Aufwand lohnt wegen nur 6,62 Euro?

    Das muss jeder selber für sich entscheiden.

    Mir geht es ums Prinzip und für alle anderen, die das gleiche erlebt haben und weiter erleben, wenn dieser Praxis kein Ende bereitet wird.

    Eventim rechnet fest damit, dass sich niemand den Aufwand antut. Beste Geschäftsidee.

  • Ich habe mich heute bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale eingetragen und im Klageregister des Bundesamtes für Justiz.

    Mal sehen, wie es weitergeht.

    Ob sich der Aufwand lohnt wegen nur 6,62 Euro?

    Das muss jeder selber für sich entscheiden.

    Mir geht es ums Prinzip und für alle anderen, die das gleiche erlebt haben und weiter erleben, wenn dieser Praxis kein Ende bereitet wird.

    Für 6,62 € lohnt sich der Aufwand sicher nicht, aber ich bin bei Dir: Die machen das tausendfach, und dann sind es eben keine 6,62 €, sondern zehntausend- oder gar hunderttausendfach mehr, und das lohnt sich für die Firma sehr woll. Ich bin mit Dir der Auffassung, daß man denen auf die Finger klopfen sollte.


    Mich hat mal eine Firma um etwa 10 € betrogen (wohlgemerkt: bewußt betrogen). Das hat mich nicht umgebracht, aber halt schon geärgert. Grundsätzlich ist Betrug eine Straftat, wenngleich vermutlich keine Staatsanwaltschaft einen Einzelbetrug über 10 € verfolgen mag. Ich habe mich damals gefragt, bei welchem Betrag wohl das öffentliche Interesse einsetzt.