Notarkosten Überlassung geltend machen

  • Hallo,

    Hallo,
    ich habe nachfolgende Frage:
    Meine Eltern haben mir eine vermietete Immobilie überlassen (Überlassungsvertrag) in dieser Sie weiterhin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht haben.
    Ich habe eine Steuernummer für meine Einkommenssteuer und eine Steuernummer zusammen mit meinen Eltern für die Immobilie.


    Meine Frage ist in welcher Steuererklärung kann ich die Notarkosten geltend machen (in meiner eignen oder in der für die Immobilie)?


    Vielen Dank für die Rückmeldungen vorab.

  • svenja147

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Generell kannst Du Kosten in Zusammenhang mit Immobilien nur "absetzen", wenn eine Gewinnerzielungsabsicht damit verbunden ist. Das trifft regelmäßig bei vermieteten Objekten zu. Allerdings ist hier die Besonderheit, dass durch den Niesbrauch die Einnahmen weiterhin Deinen Eltern und nicht Dir zufließen. Wenn nicht die Steuernummer-Diskussion eine andere Konstellation hervorbringt, wäre meine Auffassung, dass die Notarkosten nicht geltend gemacht werden können, da es sich um eine Privatsache handelt.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen.
    Die Immobile hat mir vor der Überlassung bereits zu 1/3 mir gehört (vor Überlassung: 1/3 mein Anteil; 2/3 Anteil meiner Eltern). Entsprechend dieser Aufteilung werden auch die Mieteinnahmen aufgeteilt.


    Nach der Überlassung haben meine Eltern ein lebenslanges Nießbrauchsrecht und erhalten weiterhin 2/3 der Mieteinnahmen.