Hallo,
Hallo,
ich habe nachfolgende Frage:
Meine Eltern haben mir eine vermietete Immobilie überlassen (Überlassungsvertrag) in dieser Sie weiterhin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht haben.
Ich habe eine Steuernummer für meine Einkommenssteuer und eine Steuernummer zusammen mit meinen Eltern für die Immobilie.
Meine Frage ist in welcher Steuererklärung kann ich die Notarkosten geltend machen (in meiner eignen oder in der für die Immobilie)?
Vielen Dank für die Rückmeldungen vorab.