Hallo zusammen im Forum,
(Ich hoffe, ich bin hier richtig. Konnte kein Thema Rente finden)
Seit dem 01.04.2016 beziehe ich eine volle EM-Rente, (damals sofort unbefristet und sogar etwas rückwirkend gewährt).
Nun erstmalig erhalten den neuen vorerst separaten Zuschlag:
allerdings lediglich über 4,5% (??), wegen des späteren Beginns allein der vollen EM-Rente.
Aber davor seit 01.01.2012 bis 01.04.2016 Erhalt einer Teil-EM-Rente, ununterbrochen,
aber gänzlich unberücksichtigt (??) in der Berechnung des Zuschlags.
Dieser frühere Erstbezug einer EM-Rente (*) sollte doch
zum sehr viel höheren Zuschlag von 7,5% berechtigen, oder?
(*) Ich hatte im Forum gelesen, volle EM-Rente und Teil-EM-Rente seien gleichwertig; kann allerdings den Beitrag leider nicht wiederfinden.
Ich hoffe jetzt, dies gilt auch bei mir, mit dem
Übergang einer Teil-EM-Rente direkt in eine volle EM-Rente?
Gibt es vielleicht bereits einen Musterbrief für einen Widerspruch hierzu?
Vielen Dank und mit bestem Gruß,
Thorsten765