Im September vergangenen Jahres hatte ich die NK-Vorrauszahlung eingestellt und nur die reine Nettomiete gezahlt, da meine Hausverwaltung seit dem Jahr 2020 nur vorläufige, unvollständige NK-Abrechnungen erstellte. Die zuviel gezahlten "Phantasiebeträge" für 2020 bis 2022 wurden mir jeweils überwiesen. Nachfragen von mir wurden stets mit der Bitte um Geduld beantwortet, Einsicht in die Rechnungen wurde nicht gewährt. Anfang März dieses Jahres bin ich ausgezogen. Die Hausverwaltung verwehrt mir nun die Rückzahlung der Mietkaution mit Verweis auf das nicht ausgeglichene Mietkonto. Die eingehaltenen NK-Vorrauszahlungen entsprechen etwa der Höhe der Mietkaution (ca. 2000 Euro).
Darf die Hausverwaltung die Rückzahlung der Kaution verweigern?