Hallo liebe Experten,
meine Eltern haben im Jahr 1999 für sich eine "Kapitalversicherung auf den Todesfall" auf die Summe von jeweils 10.000 DM bzw. heute 5000 Euro abgeschlossen. Die Beitragszahlungsdauer lief im April dieses Jahres ab. Garantierte Versicherungssumme beträgt jetzt 5.111 Euro, garantierter Rückkaufswert 3.288 Euro.
Da meine Eltern beide Rentner sind und ihre Rente leider etwas zu gering ausfiel, bekommen sie auch etwas Sozialhilfe dazu. Das Problem bei einer "Kapitalversicherung auf den Todesfall" ist, dass sie als Kapitalanlage gilt und beim Berechnen der Sozialhilfe mit angerechnet wird, was bei einer gewöhnlichen Sterbegeldversicherung nicht passieren würde.
Jetzt fragen sich meine Eltern ob man diese Kapitalversicherung in eine Sterbegeldversicherung umwandeln könnte? Bei dem Versicherer (Signal Iduna) gibt es zumindest auch eine Möglichkeit Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Beim Sozialamt hat man ihnen empfohlen statt der Kapitalversicherung einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen abzuschließen, dann würde man dieses Geld nicht an die Sozialhilfe anrechnen. Aber wie wir vermuten müssten meine Eltern in so einem Fall sich das Geld aus der Kapitalversicherung auszahlen lassen und dann damit zu der Bestattungsfirma gehen. Dann würden sie jedoch ca. 30% von der Summe verlieren.
Wir danken euch im Voraus für eure Tipps!
LG