Hallo,
vllt hat ja jemand Erfahrung bzgl. Mahnverfahren. Angenommen es liegt ein Titel vor und es wurde kein Widerspruch eingelegt:
Muss ich als Gläubiger weiter machen (Gerichtsvollzieher beauftragen) oder kann ich es auch so belassen? Bekommt der Gerichtsvollzieher (im Bezirk des Schuldners) den Originalen Vollstreckungsbescheid? Der Schuldner hat die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, weswegen sowieso nur eine Lohnpfändung in Betracht kommt. Wie ich diese durchsetze ist auch wieder fraglich. Ist die Forderung nach erhalt des Titels schon in der Schufa eingetragen? Auch das bestellen des Gerichtsvollz. ist kompliziert mit dem Formular. Kann man sich irgendwo Unterstützung holen?
Ich mach das ganze ohne Anwalt aber wie es nach einem Vollstreckungsbescheid weitergeht, ist für einen Laien sehr kompliziert und wird nirgendwo gezeigt (Formulare von der Justiz)
Wie berechne ich außerdem die Zinsen? Wird das Gericht diese festsetzen? Angenommen ich einige mich mit ihm und er will Raten bezahlen. Wer rechnet aus, was ich bekomme?