Mahnverfahren

  • Hallo,


    vllt hat ja jemand Erfahrung bzgl. Mahnverfahren. Angenommen es liegt ein Titel vor und es wurde kein Widerspruch eingelegt:


    Muss ich als Gläubiger weiter machen (Gerichtsvollzieher beauftragen) oder kann ich es auch so belassen? Bekommt der Gerichtsvollzieher (im Bezirk des Schuldners) den Originalen Vollstreckungsbescheid? Der Schuldner hat die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, weswegen sowieso nur eine Lohnpfändung in Betracht kommt. Wie ich diese durchsetze ist auch wieder fraglich. Ist die Forderung nach erhalt des Titels schon in der Schufa eingetragen? Auch das bestellen des Gerichtsvollz. ist kompliziert mit dem Formular. Kann man sich irgendwo Unterstützung holen?


    Ich mach das ganze ohne Anwalt aber wie es nach einem Vollstreckungsbescheid weitergeht, ist für einen Laien sehr kompliziert und wird nirgendwo gezeigt (Formulare von der Justiz)


    Wie berechne ich außerdem die Zinsen? Wird das Gericht diese festsetzen? Angenommen ich einige mich mit ihm und er will Raten bezahlen. Wer rechnet aus, was ich bekomme?

  • Hi,


    nein, man muss als Gläubiger nicht „weiter machen“. Wenn man das Geld nicht will oder keine Lust/Zeit für die weiteren Vollstreckungsschritte hat, dann lässt man es.


    Der GV bekommt immer das Original. Im Falle einer vollständigen Zahlung muss Du als Schuldner auch das Original ausgehändigt bekommen. Dass der Gläubiger nichts mehr gegen dich in der Hand hat und eine Forderung auch nicht mehrfach eintreiben kann.


    Wenn Du eine eidesstattliche Versicherung abgibst, heißt das nicht, dass dich das vor der Vollstreckung schützt. Der Gläubiger kann trotzdem dein Konto oder deinen Lohn pfänden. Mit der eidesstattlichen Versicherung legst du ja nur alles offen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Der Gläubiger kann und möchte sich ja trotzdem seinen Rang sichern und als erstes auf dem Plan stehen, wenn Du wieder Geld hast.


    Möchtest Du selbst im privaten Bereich gegen jemanden vollstrecken? Bitte genauere Details.


    Mit den Zinsen kenne ich mich nicht so aus. Wir berechnen oft keine (ich arbeite in der Vollstreckung).

    Oft gehen dieser aber nach dem BGB.

  • Hallo zusammen,

    Sie sind Chef des Verfahrens.

    Sie müssen nicht weitergehen.

    Der Gerichtsvollzieher macht alles nach Ihren Wünschen, wenn Sie „Lohnpfändung“ ankreuzten leitet er sie ein.

    Finanztip hat einen Beitrag dazu gemacht.

    LG

  • Gerichtsvollzieher sind häufig sehr umgängliche Menschen. Wenn Du zu einem oder idealerweise dem für den Schuldner zuständigen Kontakt aufnimmst, hast Du eine gute Chance, dass er sich 10 Minuten Zeit nimmt und Dir alles erklärt. Das hat denn auch den Vorteil, dass es wirklich stimmt, was Du gesagt bekommst. Die Sache ist nämlich recht kompliziert und auch fehlerträchtig.

  • Hallo zusammen,

    eine sehr hilfreichere Hinweis.

    Gerichtsvollzieher sind sehr hilfreiche Menschen. Ein gutes Gespräch hilft da viel weiter.

    Weisungen sind dann Formpflichtig. Das online Formular ist gut zu bearbeiten besonders nach einem Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher.

    LG

  • Weiß zufällig jemand ob das ändern der Anschrift bei einem Umzug notwendig ist, wenn ein VB (Titel) vorliegt oder genügt die alte Adresse? Schuldner ist mittlerweile umgezogen. Müsste auch erstmal warten bis das Einwohnermeldeamt o.Ä. die neue Adresse hat. Der Schuldner will zahlen, es dauert aber etwas.


    Hat das Gericht damit die Forderung schon in die Schufa eingetragen?

  • Solange der Titel bei Dir in der Schublade liegt und Du nicht unmittelbar vollstrecken willst, brauchst Du die Adresse nicht ändern. Wenn Du im Kontakt mit dem Schuldner bist und ihr eine Zahlungsvereinbarung trefft, kann der Titel sowieso in der Schublade bleiben. Wenn alles erledigt ist, muss er übrigens dem Schuldner im Original ausgehändigt werden.


    Das Gericht trägt gar nichts in de Schufa ein. Die Schufa ist eine rein privatwirtschaftliche Veranstaltung.

  • Ok und wo ist die Forderung gemeldet? Die Forderung muss doch zumindest beim Amtsgericht im Schuldenregister eingetragen sein (schlechte Bonität)


    Ich steh in Kontakt mit dem Schuldner, eine Zahlungsvereinbarung ist aktuell nicht möglich. Da es um eine etwas höhere Summe geht, möchte ich auch keine Zahlungen unter 500,- Euro annehmen. Bislang liegt der Titel nur in der Schublade und ich warte auf Zahlungen, hatte auch keinen Anwalt genommen um die Kosten nicht in die Höhe schießen zu lassen für den Schuldner.

  • (Ich kenne nur die Schuldnerseite und habe mich schon ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt. Ich versuche also mit der gebotenen Vorsicht fortzufahren:) Die Forderung ist im Moment noch nirgendwo gemeldet. Es gibt zwar ein Vollstreckungsportal, das den Zugriff auf ein Schuldnerverzeichnis ermöglicht. Dort landet man aber erst, wenn man z.B. Termine zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht wahrgenommen hat. Der vollstreckbare Titel besteht aus einer kleinen Gerichtsakte und dem Stück Papier, dass Du gerade in der Hand hältst.


    Das mit der Nicht-Inanspruchnahme ist eine noble Geste dem Schuldiger gegenüber. Wenn Du weiter nett zu ihm sein möchtest, kannst Du das auch so weitermachen. Du hast Dich da bisher tapfer durchgekämpft.


    Ich würde jede Zahlung annehmen. Was Du hast, das hast Du. Oder denkst Du, wenn der Gläubiger Zahlungen mit 200 € anfängt, dann wird es immer dabei bleiben?


    Berechnest Du Zinsen?

  • Habe Zinsen beim MB und VB beantragt. Die muss ja auch jemand ausrechnen...?


    Naja wenn über 7000 Euro offen sind nehme ich keine 200 Euro an. Ich will, dass das schnell getilgt wird. Ist einfach aus Prinzip. Ich bin eine Privatperson und will Geld sehen. Wenn derjenige arbeitet und seine Schulden bezahlen will, zahlt er auch höhere Raten.


    Gerichtsvollzieher beauftragen kostet ja einiges und ist kompliziert (Aufstellung für GV etc)

    Hab mir das ganze schon angeschaut. Nicht schön...


    Angenommen du hast eine saubere Schufa und somit positive Bonität. Hast dann aber Privat bei jemandem Schulden gemacht und derjenige leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein, dann muss doch die Forderung als negativ irgendwo hinterlegt sein. Resultat dürfte dann sein wenn der Titel vorliegt: Man kann keine Kredite mehr aufnehmen.

  • Angenommen du hast eine saubere Schufa und somit positive Bonität. Hast dann aber Privat bei jemandem Schulden gemacht und derjenige leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein, dann muss doch die Forderung als negativ irgendwo hinterlegt sein. Resultat dürfte dann sein wenn der Titel vorliegt: Man kann keine Kredite mehr aufnehmen.

    Nein, das ist nicht so.

    Habe Zinsen beim MB und VB beantragt. Die muss ja auch jemand ausrechnen...?

    Ja, Du. ;)

  • Glaub ich nicht. Kann auch gar nicht sein. Weil du mit einem VB schon einen Negativeintrag haben MUSST.

    Das Bundesjustizamt sagt folgendes:


    "Das Vollstreckungsverfahren hat keinen Eintrag bei der SCHUFA zur Folge. Es kann jedoch zu einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis führen, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin einem angekündigten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt."