Wir (Ehepaar) besitzen je zur Hälfte ein Reihenhaus, angenommener Wert 700.000 EUR.
Zur Vermeidung von Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer wollen wir - jeder 50% seiner Hälfte - an unsere beiden Kinder gegen Nießbrauch des Längerlebenden schenken, sodaß dann jeder 25% hält.
Angenommen, der Wert des Nießbrauchs beträgt 200.000 EUR.
Wie berechnet sich dann der Wert der Schenkung je Elternteil und je Kind? (700T minus 200T mal 25% gleich 125T?)
Wie verhält sich die Sachlage dann im 1. Todesfall (jedes Kind erbt 12,5% - sind das dann 62,5T?)? Der Nießbrauch läuft ja für den anderen Elternteil weiter.
Ist das im 2. Todesfall analog?
Ändert sich der Wert des Nießbrauchs (rückwirkend?), wenn der jüngere Partner (auf dessen Alter der Nießbrauch fußt), zuerst stirbt?
Ich habe in dem Zusammenhang etwas vom Wegfall des Nießbrauchs gelesen, es aber nicht verstanden.
Gruß, Charly