Schenkungssteuer bei Immobilien-Teilschenkungen unter Nießbrauch

  • Wir (Ehepaar) besitzen je zur Hälfte ein Reihenhaus, angenommener Wert 700.000 EUR.


    Zur Vermeidung von Schenkungssteuer/Erbschaftssteuer wollen wir - jeder 50% seiner Hälfte - an unsere beiden Kinder gegen Nießbrauch des Längerlebenden schenken, sodaß dann jeder 25% hält.


    Angenommen, der Wert des Nießbrauchs beträgt 200.000 EUR.


    Wie berechnet sich dann der Wert der Schenkung je Elternteil und je Kind? (700T minus 200T mal 25% gleich 125T?)


    Wie verhält sich die Sachlage dann im 1. Todesfall (jedes Kind erbt 12,5% - sind das dann 62,5T?)? Der Nießbrauch läuft ja für den anderen Elternteil weiter.


    Ist das im 2. Todesfall analog?


    Ändert sich der Wert des Nießbrauchs (rückwirkend?), wenn der jüngere Partner (auf dessen Alter der Nießbrauch fußt), zuerst stirbt?


    Ich habe in dem Zusammenhang etwas vom Wegfall des Nießbrauchs gelesen, es aber nicht verstanden.


    Gruß, Charly

  • Jedes Elternteil kann an jedes Kind innerhalb von 10 Jahre 500.000 Euro steuerfrei verschenken. Macht bei Vater & Mutter + 2 Kinder: 1.000.000 Euro alle zehn Jahre.


    Der Nießbrauch mindert den Schenkungswert.

    Die Minderung berechnet sich aus dem Jahreswert des Nießbrauchs multipliziert mit deinem Faktor nach Restlebensdauer.


    Der Jahreswert ist ganz grob: (fiktive) jährliche Mieteinnahmen - Kosten.

    Der Faktor Restlebensdauer wird aus der Sterbetafel des Statist. Bundesamtes und einem im Bewertungsgesetz fixierten Kapitalwert errechnet.


    Da das im Detail schwierig sein kann: Besser zu einer Steuerberaterin sowie einer Anwältin für Erbrecht, Steuerrecht oder Immobilienrecht gehen.


    Zusatztipp für die Kinder:

    § 30 ErbStG beachten: Anzeige des Erwerbs innerhalb von drei Monaten beim FA.


    BTW: Ich würde den Kindern bereits jetzt alles verschenken und mit ihnen die Frage klären, was beide mit einem halben Haus machen wollen. Denn wenn beide Kinder darin wohnen wollen, ist Ärger vorprogrammiert. Oder eines will verkaufen und das andere vermieten...

    Das Geviertele macht nur doppelten Aufwand (Notar, Grundbuch ...). Halbiert aufteilen, Eltern mit Nießbrauch ausstatten und gut.

  • Hallo yam4000 und Pumphut,


    danke für eure Erklärung bzw. §§-Hinweis. Die grundsätzliche Berechnung des Nießbrauchs ist mir schon klar, aber in meinem Fall ist der Freibetrag schon großteils verbraucht, daher die Überlegung mit spitzem Bleistift, was passiert, wenn ein Elternteil innerhalb des 10-Jahreszeitraums stirbt. Das ist mein aktuelles Problem. Streit über das Haus wird es nicht geben, der Verkaufserlös kann gerecht geteilt werden.


    Es geht lediglich um die Berechnung der Teilwerte der Immobilie im Fall des Todes (eines oder beider Elternteile) innerhalb der 10-Jahresfrist. Soweit wir beide die Frist überleben, ist alles easy...


    Das Problem ist nicht trivial und wird wohl einen Gang zum Steuerberater nötig machen, trotzdem danke für eure Hilfestellung.