Moin,
im Rahmen des notwendigen Neuabschlusses eines Gewerbemietvertrages habe ich mit einem "angeblich" spezialisierten (Gaststättenrecht) Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt.
Wir kamen überein, dass zu einem Pauschalhonorar von 900 € netto er den Vertragsentwurf fertigt.
Die Qualität der Vertragsentwürfe war aber mehrfach korrekturbedürftig.
Neben Rechtschreibfehlern waren solche Basics wie:
-Versicherungen durch den Pächter nachzuweisen (Falsch: Wohngebäude sei durch den Pächter abzuschließen, statt korrekt Betriebshaftpflichtversicherung)
-!Vorallem! aber:
Mietzinserhöhung indexbasiert
Bezieht sich auf Verbraucherpreisindex Jahresdurchschnitte

mit Formulierung "Basis 2000 bei 1010"
Telefonisch darauf hingewiesen, meint er, das Diktiersystem sei schuld
Gemeint sei Basis 2020 beim Indexstand von 100
bzw. zum Vertragsschluss im Juli 2024 bei 119.8
Wie ist eure Einschätzung?
Kürzung wegen Schlechtleistung
Beschwerde bei Rechtsanwaltskammer?