❓ Zahnzusatzversicherung trotz Aufbisschiene/ Knirscherschiene ❓

  • Hallo Zusammen,


    ich wollte für mich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, hatte den Artikel von der Stiftung Warentest gelesen und mich dann für die Versicherung MeinZahnschutz 100 von der Allianz entschieden.


    Allerdings darf ich diesen Vertrag nicht abschließen, da ich eine Aufbisschiene gegen gelegentliches nächtliches Zähneknirschen trage.


    Daher hätte ich 2 Fragen:

    A.) Welche Zahnzusatzversicherungen kommen beim tragen einer Knirscherschiene überhaupt in Frage?

    B.) Macht eine Zahnzusatzversicherung wenn man Nachts eine Aufbissschiene trägt überhaupt Sinn? In einem anderen Forum las ich, das eine Versicherung aufgrund des Zähneknirschens die Kostenübernahme verweigert hatte, mit der Begründung der Auslöser wäre das Knirschen, welches schon vorher bestand / ausgeschlossen wurde.


    Würde mich sehr über Tips und Ratschläge freuen.


    Beste Grüße,

    Arnold

  • Das ist relativ einfach: Es gibt leistungsstarke Tarife, die u.a. auch die Kosten für eine Knirscherschiene übernehmen, aber gar nicht danach fragen, ob man schon eine trägt. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das ist relativ einfach: Es gibt leistungsstarke Tarife, die u.a. auch die Kosten für eine Knirscherschiene übernehmen, aber gar nicht danach fragen, ob man schon eine trägt. :)

    Die Kosten für eine Knirscherschiene hat bei mir die KK übernommen, ohne eine zusätzliche Zahnzusatzversicherung!

  • Erstmal Danke für Alle Antworten!

    B.) Macht eine Zahnzusatzversicherung wenn man Nachts eine Aufbissschiene trägt überhaupt Sinn? In einem anderen Forum las ich, das eine Versicherung aufgrund des Zähneknirschens die Kostenübernahme verweigert hatte, mit der Begründung der Auslöser wäre das Knirschen, welches schon vorher bestand / ausgeschlossen wurde.

    Das ist halt der springende Punkt, ob die Versicherung dann aufgrund einer zu ihren gunsten angenommenen Kausalität aufgrund des Zähneknirschens Leistungen verweigert...

  • Die Kosten für eine Knirscherschiene hat bei mir die KK übernommen, ohne eine zusätzliche Zahnzusatzversicherung!

    Das könnte ein Grund dafür sein, dass Zahnzusatzversicherungen damit gar keinen so großen Stress haben. :)

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