Betriebliche Altersvorsorge - Zuschuss vom AG für Altvertrag

  • Seit 2019 müssen AG einen Zuschuss von 15 % zur bAV bei Entgeltumwandlung zahlen. Die Zuschuss­pflicht gilt seit Anfang 2022 auch für alte Verträge, zu denen es bisher keinen Arbeit­geber­zuschuss gab.


    Ich habe seit 2000 in die Presseversorgung eingezahlt, aber 2018 das Unternehmen verlassen und führe den Vertrag seitdem privat weiter.


    Kann ich von meinem AG nachträglich die 15% einfordern? Oder gilt das nur für laufende Verträge beim AG? Wenn ja, wie leite ich das am besten in die Wege?

    Danke und Grüße!