Seit 2019 müssen AG einen Zuschuss von 15 % zur bAV bei Entgeltumwandlung zahlen. Die Zuschusspflicht gilt seit Anfang 2022 auch für alte Verträge, zu denen es bisher keinen Arbeitgeberzuschuss gab.
Ich habe seit 2000 in die Presseversorgung eingezahlt, aber 2018 das Unternehmen verlassen und führe den Vertrag seitdem privat weiter.
Kann ich von meinem AG nachträglich die 15% einfordern? Oder gilt das nur für laufende Verträge beim AG? Wenn ja, wie leite ich das am besten in die Wege?
Danke und Grüße!