Hallo Zusammen,
es stellt sich die Frage, ob nun wie überall kommuniziert, jeder Haushalt eine Steckersolaranlage / ein Balkonkraftwerk mit max. 2000 Watt Modulleistung und 800 Watt max. Einspeisung betreiben darf? Also das vereinfachte Anmeldeverfahren genutzt werden kann. Wie sieht das bei einem Zweifamilienhaus aus, das nur einen Hauptzähler vom EVU besitzt und der Stromverbrauch über Zwischenzähler mit den Parteien abgerechnet wird? Leider habe ich nirgendwo eine zuverlässige Info dazu finden können. Falls hier nur eine Steckersolaranlage / ein Balkonkraftwerk am Haus, trotz zwei Wohneinheiten und zwei Haushalten, erlaubt sind, würde mich die entsprechende Rechtgrundlage interessieren.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Pauline