Liebes Forum,
ein Wohnungseigentümer schließt einen Sondereigentumsverwaltungsvertrag, nach Schenkung der Wohnung durch den Vater. Der SE-Verwalter bleibt der Gleiche. Alle Eigentümer in diesem Haus lassen dort in einer WEG verwalten.
Im Vertrag ist geregelt das der SE-Verwalter bis zum 10. des Monats seine Gebühr vom Mietttreuhandkonto der WEG einziehen darf. Diese Gebühr geht also direkt von der Miete ab.
Zu den eingehenden Mieten heißt es im Vertrag:
Die eingegangen Mieten der Mieter werden jeweils bis zum 15. oder den darauffolgenden Werktag eines Monats auf ein vom Eigentümer zu benennendes Konto überwiesen, sofern die Mieten des Mieters auf das Miettreuhandkonto des SE-Verwalters gezahlt werden".
Das trifft zu.
Der Eigentümer bekam nun erstmalig vom SE-Verwalter eine Summe = Mieteinnahme für den August angewiesen.
Die SE-Verwaltergebühr war abgezogen und auch das Hausgeld.
Zum Hausgeld gibt es keine mündliche oder schriftliche Absprache, das der Verwalter so verfährt.
Der Eigentümer findet das etwas eigenmächtig vom Verwalter, will aber hier zunächst um Rat und Input dazu bitten.
Danke und Grüße
ikopi