Guten Abend zusammen,
ich bitte um eine Einschätzung, ob in der nachfolgend beschriebenen Situation ein Anspruch auf den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende besteht.
Grundlage ist Paragraph 24b Abs.1 Satz 3 EstG.
Ich lebe alleinstehend in Scheidung und meine 16 jährige Tochter lebt bei ihrer wiederverheirateten Mutter, die auch das Kindergeld für meine Tochter erhält.
Meine Tochter ist mit dem Zweitwohnsitz bei mir angemeldet.
Bei Finanztip ist ein sehr guter Artikel zum Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende veröffentlicht:
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Vorteile der Steuerklasse 2
Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet (wie bei uns) steht der Entlastungsbetrag (kann nur ein Elternteil erhalten) demjenigen Alleinstehenden (Alleinstehend bin in diesem Fall nur ich) zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach Paragraph 64 Abs. Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach Paragraph Paragraph 32 Absatz 6 besteht (trifft bei mir ebenfalls zu und wird in der Einkommenssteuererklärung angegeben).
Über eine Einschätzung und Kommentare freue ich mich sehr.
Viele Grüße Rainer