Moin!
Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und einen Minijob, bei dem ich 450 EUR verdiene.
Jetzt möchte ich - vor allem aus Gefälligkeit - einen weiteren Minijob annehmen, bei dem ich 30 EUR bekäme. Die Grenze von 538 EUR wäre in Summe also nicht überschritten.
Von der Rentenversicherungspflicht habe ich mich beim ersten Minijob schon befreien lassen.
Auf der Seite der Minijobzentrale steht, dass ein zweiter Minijob neben einem sozialversicherungspflichten Hauptjob nicht möglich ist. Das würde dann mit dem Hauptjob zusammen gerechnet.
Mehrere Jobs - Minijob-Zentrale
Jetzt frage ich mich, welche Belastungen dabei auf mich und den Arbeitgeber für den 2. Minijob zu kämen?
- Krankenkasse
- Rentenversicherung nicht, oder? (davon hab ich mich befreien lassen)
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung (laut dem Link muss das nicht gezahlt werden)?
- Kirchensteuer zahle ich nicht, bin kein Mitglied in einer Kirche
Wie läuft das Steuerlich? Müsste der AG des 2. Minijobs dann auch Lohnsteuer einbehalten? Das wäre ja für so einen winzigen Gefälligkeitsjob unverhältnismäßig viel Arbeitsaufwand. Oder wird das einfach mit meiner Lohnsteuererklärung nachversteuert? Wäre ich dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? (Würde mich aber nicht stören, mach ich sowieso jedes Jahr)
Kann mich jemand, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsaufwands für den 2. Arbeitgeber bezüglich der Steuer, aufklären?
Danke!