Was genau sind private und gewerbliche Fahrten? Beispiel Ausbilderin

  • Hallo,


    meine Mutter ist Ausbilderin für Referendare. Sie nutzt ihr privates Auto für Besuche an verschiedenen Schulen um dort Referendare in z.B. Unterrichtsbesuchen zu bewerten.


    Wie würde sie das Auto versichern? Soll sie angeben, dass sie es ausschließlich privat nutzt? Oder auch gewerblich?


    Danke! :)

  • Ist sie während solcher Fahrten nicht über den AG bzw. Dienstherren unfallversichert? Ich würde das glaube ich nach Abklärung direkt bei der eigenen Versicherung ansprechen, das reduziert ja deren Risiko entsprechend.

  • Wenn sie das Auto beruflich nutzt würde ich das auf jeden Fall angeben, genau auf solche Sachen gehen Versicherungen im Schadensfall ein, was dann definitiv nicht zu ihrem Vorteil wäre. Sicherlich gibt sie die gefahrenen Kilometer auch in der Steuererklärung an.?

  • Der Konjunktiv bei der Versicherungsfrage irritiert ein wenig. Das Auto ist doch hoffentlich versichert, wenn es bewegt wird, oder? Wie wird das denn bisher gehandhabt?


    Wenn das Auto für den Arbeitsweg bei unterschiedlichen Arbeitsstätten eingesetzt wird, dann ist das ja noch kein berufliches Kraftfahren.

  • Bei regelmäßigen Fahrten beruflicher Natur mit dem privaten PkW muss es eine Meldung an die Versicherung geben.
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    Im großen Schadensfall kann es ansonsten Probleme bei der Schadensregulierung geben, wenn die eigene Versicherung die Lupe heraus holt um die Umstände bis in's kleinste Detail zu klären.

    Bei durchgesetzten Ansprüchen geschädigter Dritter an Leib/Seele droht hier im worst case sogar eine lebenslange Entschädigungszahlung Monat für Monat.
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    Also besser der Versicherung die Nutzungsart melden und ggf. eine Nachzahlung in Kauf nehmen.

  • Also wenn die Mutter angestellte Ausbilderin ist, dann sind das Privatfahrten zu unterschiedlichen Arbeitsstätten.

    Wenn sie das Gleiche gewerblich macht, mit gleichem Unfallrisiko, dann sind das teure Gewerbefahrten?

  • Wenn die Mutter als Angestellte im Auftrag der Firma regelmäßig und nur mit dem Privat-Kfz. zu den Kunden fährt, ist das eine berufliche Fahrt.

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    Wenn die Mutter in Eigeninitiative ohne Auftrag der Firma unregelmäßig mit dem Privat-Kfz. zu einem Kunden fährt, zB weil dort der Kaffe besonders gut schmeckt, ist das eine Privatfahrt.

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    Falls nur der erste Fakt zutrifft, wird die Versicherung im Schadensfall knurrig werden (siehe #5).

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    Die Fahrtkosten sind gleich, Abrechnung bei der Firma sollte möglich sein.
    Fahrtenbuch führen ist empfehlenswert.

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    Du kannst die beiden Fälle ja online einmal bei einer oder mehreren anderen Versicherungen nachrechnen: 1x privat und 1x gewerlich angeben.

    Check 24 würde ich als erste Vergleichs-Anlaufstelle wählen.

    Wie groß ist der Unterschied?

  • Wenn die Mutter als Angestellte im Auftrag der Firma regelmäßig und nur mit dem Privat-Kfz. zu den Kunden fährt, ist das eine berufliche Fahrt.

    Die Mutter ist aber natürlich keine Angestellte, sondern steht als Beamtin in einem Dienstverhältnis ganz besonderer Art. Die Firma ist keine Firma, sondern das jeweilige Bundesland, also der Staat. Selbstverständlich fährt sie mit ihrem Privat-PKW zu den jeweiligen Schulen, um dort bei den Referendaren und -innen Unterrichtsbesuche durchzuführen.


    Natürlich sind das Dienstfahrten. Ich nehme an, sie gibt diese bei der Steuer an. Der Dienstherr dürfte sich darum nicht kümmern, die Dienststelle nimmt vermutlich an, daß sie schon irgendwie an die entsprechenden Orte hinkommt. Oder sie muß die Reisekostenabrechnung auf Papier vierfach an verschiedenen Stellen einreichen und darf dabei die Unterschrift unter der Belehrung nicht vergessen, daß sie die kürzeste Strecke nehmen muß.

    Wenn die Mutter in Eigeninitiative ohne Auftrag der Firma unregelmäßig mit dem Privat-Kfz. zu einem Kunden fährt, zB weil dort der Kaffee besonders gut schmeckt, ist das eine Privatfahrt.

    Wer macht das so?

    Falls nur der erste Fakt zutrifft, wird die Versicherung im Schadensfall knurrig werden (siehe #5).

    Ist das denn so? Kann ein Beamter im Rahmen der Ausübung seiner Dienstpflicht überhaupt gewerblich tätig sein? Ich kenne mich da im Detail nicht aus.

    Die Fahrtkosten sind gleich, Abrechnung bei der Firma sollte möglich sein.

    Fahrtenbuch führen ist empfehlenswert.

    Ein Fahrtenbuch zu führen, mag sinnvoll sein. Ob ein Betreuer von Referendaren für Schulbesuche Reisekosten abrechnen darf, ahne ich nicht.

  • Ein Beamter geht m.E. keiner gewerblichen Tätigkeit nach, sondern ist im Rahmen seiner Tätigkeit mit dem Privat-PKW unterwegs und kann daher "Wegstreckenentschädigung" beantragen.


    Generell ist das Schulwesen ja Ländersache von daher mag es ggfs. Unterschiede zw. den einzelnen Bundesländern geben.


    Meine "Ex" hat für knapp 3 Jahre für die Bezirksregierung (Münster, NRW) als Dezernentin gearbeitet. Sie hat damals 10-12 Schulen betreut, die sie regelmäßig 'besucht' hat. Anfahrt zum Dienstsitz (MS) war natürlich 'Privatvergnügen'. Für die Fahrten zu den einzelnen Schulen konnte sie entsprechend "km Geld" geltend machen. "Damals" (ist so 5 Jahre her) konnte sie jedoch nur 20 ct (!!!) geltend machen. Das wurde offenbar mittlerweile geändert und nun kann man auch 35 ct geltend machen.


    Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024

    SGV § 5 (Fn 2) Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung | RECHT.NRW.DE


    PS: Abrechnung (wurde immer BezReg-intern gemacht) war ein Krampf und hat ewig gedauert.

  • Ein Beamter geht m.E. keiner gewerblichen Tätigkeit nach, sondern ist im Rahmen seiner Tätigkeit mit dem Privat-PKW unterwegs und kann daher "Wegstreckenentschädigung" beantragen.

    Genau das ist der Fall :) Dann wird es also nur "privat" genutzt im Sinne des Check24 Vergleichsformulars...



    Vielen Dank für eure Antworten!