Hallo allerseits,
ich bin neulich gefragt worden und wusste keine Antwort außer, dass ich kein Steuerberater bin und außerdem der Anlageform kritisch gegenüber stehe, v.a. weil ich sie nicht komplett durchblicke und ich in nichts investieren würde, was ich nicht komplett durchblicke. Auch wenn diese Antwort bestehen bleibt interessiert mich die Frage:
Es wurde in den 90er Jahren in einen (anschließend) geschlossenen deutschen Immobilienfonds investiert. Die Geschichte dazwischen ist mir weitgehend unbekannt, aber vermutlich auch irrelevant. 2023 gab es dann allerdings Ausschüttungen für drei vergangene Jahre (2019, 2021 und 2022), die 2023 auf dem Konto der Anteilseigner in drei Überweisungen eingegangen sind. Dazu gab es die Beschlussvorlage des Fonds, aber keine weitere Bestätigung, dass diese Ausschüttungen nun in der Höhe erfolgen oder wie die steuerlich zu behandeln sind.
- Meine Frage wäre nun genau diese, wie diese Ausschüttungen steuerlich zu behandeln sind. Durch eigene Recherche konnte ich herausfinden, dass es in die Anlage V gehört, ähnlich wie "direkt" vermietete Wohnungen und es dann auf die normale Einkommenssteuer inklusive Progression geht. Ist das so korrekt?
- Spielt es irgendeine Rolle, dass die Ausschüttungen eigentlich für vergangene Jahre waren? Ich denke mal, dass hier wie sonst auch das Zuflussprinzip gilt, also 2023?
- Also werden diese drei Ausschüttungen einzeln oder in Summe einfach im Jahr 2023 eingetragen und man zahlt Einkommenssteuer nach Progression darauf, so wie bei jeder anderen Einkommensart?
- Gibt es bei geschlossenen Immobilienfonds im Allgemeinen irgendetwas, was man von der Steuer absetzen kann?
Danke schon einmal!