Ehemann kurz nach Hochzeit arbeitslos - Steuerklasse wechseln?

  • Hallo,


    mein Mann und ich sind seit 6 Wochen frisch verheiratet.

    Da wir fast gleichviel verdienen, haben wir keinen Steuerklassenwechsel beantragt.

    Ich verdiene rund 7.000 € brutto / Monat, mein Mann 7.500 € (ohne Boni).


    Heute wurde meinem Mann überraschend in seinem neuen Job kurz vor Ende der Probezeit zum Monatsende gekündigt.

    Da er natürlich noch nichts Neues hat, wird er erst einmal Arbeitslosengeld beziehen.


    Meine Frage ist, sollten wir die Steuerklassen wechseln?

    Unsere Priorität ist aktuell, möglichst viel Geld unmittelbar zur Verfügung zur haben, um unsere laufenden Kosten zu decken.

    Andererseits wird mein Mann, wenn er denn wieder etwas gefunden hat, voraussichtlich wieder mehr verdienen als ich. Zudem wollten wir zeitnah mit der Familienplanung starten, dann würde ich nur Elterngeld bzw. evtl. gar nichts beziehen, da wir eigentlich knapp an der Einkommensgrenze lagen bis zu welcher man Elterngeld bekommt. Wäre es in dem Fall schädlich, die Steuerklassen gewechselt zu haben?


    Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

  • Spätestens mit der Steuererklärung steht alles wieder auf Null, heißt wenn jetzt auf 3/5 umgestellt wird, droht nächstes Jahr eine Nachzahlung bei weiterhin 4/4 gibt es was zurück. Weiterhin sollte man berücksichtigen wie lange es dauert bis ein neuer Job gefunden wird, wenn schon was in Aussicht ist, würde ich den Wechsel nicht machen.

  • Wie lange schätzt du muss er auf Job-Suche gehen? Ist sein Job gefragt?

    Wenn jetzt erstmal Liquidität benötigt wird, dann solltet ihr in 3/5 wechseln, damit du erstmal nicht so viel Abzüge hast. Man kann mehrmals jährlich übrigens wechseln, also selbst wenn ihr in 2 oder 3 Monaten wieder beide einen Job habt, könnt ihr ja wieder wechseln.

  • Hallo, danke für die Antworten.

    Ich denke schon dass die Jobsuche ein paar Monate dauern kann, einfach weil die Art von Führungsposition in seiner Branche nicht so häufig ausgeschrieben ist.

    Das mit der Nachzahlung ist aber ein Punkt für den es sich am Ende vermutlich nicht lohnen wird, da mit meinem Gehalt und seinem ALG erstmal kein Engpass droht.

    Mir war nur nicht klar, ob die Ergebnisgleichheit aller Steuerklassen-Kombis genauso gilt wenn einer ALG bezieht.

  • Ob einer von beiden eine Lohnersatzleistungen bezieht oder beide normales Einkommen ist für das Splitting und den Steuerausgleich im Rahmen der Steuererklärung erstmal egal.


    Wenn beide ein normales Einkommen haben, werden die zu versteuernden Einkommen am Ende aufsummiert, durch 2 geteilt, dann mit Hilfe der Splittingtabelle die Steuerlast ermittelt und die zu zahlende Steuer festgesetzt. Davon werden dann die Vorauszahlungen (=Lohnsteuer) abgezogen und des Delta nachgefordert oder gutgeschrieben.

    Bei Ersatzleistungen ist dies leicht anders, da hier der Progressionsvorbehalt greift. Sprich erstmal ist bis zum auf summieren alles gleich. Dann wird aber die Ersatzleistung hinzugerechnet, danach alles durch 2 geteilt und die theoretische Steuerlast ermittelt und daraus ein Prozentsatz berechnet. Dieser Prozentsatz wird dann auf das zu versteuernden Einkommen gerechnet und die zu zahlende Steuer festgesetzt. Davon werden auch hier die Vorauszahlungen wieder abgezogen.

    Wie man sieht, spielt es also für die Festsetzung der Steuer keine Rolle, welche Art der Vorauszahlung (Steuerklasse) man gewählt hat, die Systematik ist nahezu identisch.


    Die Steuerklasse kann aber einen Einfluss auf die Höhe der Ersatzleistung haben, da diese vom letzten Netto gerechnet wird. Eine rückwirkende Änderung ist aber nicht mehr möglich. Somit geht es bei euch nur um den akuten Liquiditätsvorteil.


    Disclaimer: Da ich kein Steuerberater bin, ist dies meine Laienmeinung.