Lohnsteuerklasse 3 und Frau Minijob Einkommensteuererklärung Pfilcht

  • Hallo, die Überschrift sagt es eigentlich schon ganz gut. Ich bin Hauptverdiener Klasse 3 meine Frau hat einen Minijob unter 520€. Bisher habe ich immer eine Einkommensteuererklärung gemacht. Dadurch das ich keine Werbungskosten mehr habe ( nur den Pauschbetrag ) müsste ich für 2023 nachzahlen.

    Im Netzt finde ich zur Pflicht der Abgabe nur die Situation Hauptverdiener KL 3 und Geringverdiener KL 5. Aber meine Frau hat doch beim Minijob keine Lohnsteuerklasse? Auch die anderen Hinweise zur Pflicht kommen bei uns nicht zum tragen. M.Meinung nach müssen wir keine Erklärung abgeben, oder?

  • Ich bin Hauptverdiener Klasse 3 meine Frau hat einen Minijob unter 520€. Bisher habe ich immer eine Einkommensteuererklärung gemacht. Dadurch, dass ich keine Werbungskosten mehr habe (nur den Pauschbetrag ) müsste ich für 2023 nachzahlen.

    Woher weißt Du das? Hast Du zur Probe eine Steuererklärung erstellt, und dabei ist eine Nachzahlung herausgekommen?

    Im Netz finde ich zur Pflicht der Abgabe nur die Situation Hauptverdiener KL 3 und Geringverdiener KL 5. Aber meine Frau hat doch beim Minijob keine Lohnsteuerklasse? Auch die anderen Hinweise zur Pflicht kommen bei uns nicht zum Tragen. Meiner Meinung nach müssen wir keine Erklärung abgeben, oder?

    Wir hier sind alle Steuerlaien, und selbst wenn ein Profi dabei wäre, könntest Du Dich auf eine Forumsantwort nicht verlassen. Meine Steuererklärung geht sehr gegen Bierdeckel, aber ich weiß, daß ich muß (also habe ich).

    Ruf doch einfach bei Deinem Finanzamt an, auf deren Auskunft kannst Du Dich verlassen.


    Wäre ich betroffen, würde ich meine paar Zahlen in ein Online-Steuerprogramm einhacken (z.B. smartsteuer) und die Steuer rechnen lassen. Das kostet ja nichts, wenn Du die Steuererklärung nicht abschickst. Dann weißt Du, woran Du bist.

  • Moin, zur Nachzahlung. Ja ich habe bereits mit Elster das ganze berechnet. Ich habe keinen Steuerfreibetrag, dann wäre ich m.M. nach auch zur Abgabe verpflichtet. Es ist so, das ich nichts habe was man absetzen kann. Die Standarts wie Kontoführung, Handy, Fachliteratur usw. reichen nicht um über die Pauschale zu kommen. Ich habe nur 1 KM zur Arbeit. Auch sonstige Aufwendungen, Vorsorgen usw. habe ich nicht.

  • Hast du denn den Minijob irgendwo in Elster angegeben, so dass er eventuell zum Progressionsvorbehalt beitraegt?

    Wenn nein, dann faende ich es komisch wenn bei alleinigem Arbeitnehmer in Klasse 3 eine Nachzahlung herauskommt (sofern der Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig abgefuehrt hat).

  • Wenn nein, dann faende ich es komisch wenn bei alleinigem Arbeitnehmer in Klasse 3 eine Nachzahlung herauskommt (sofern der Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig abgefuehrt hat).

    Mhh, verstehe ich nicht. Ich würde gerade deshalb eine Nachzahlung erwarten. Schliesslich wurde über das Jahr deutlich zu wenig Lohnsteuer abgeführt. Da auch von dem Ehepartner in Steuerklasse 5 nix abgeführt wurde (der ja normalerweise viel mehr abführen muss), ergibt sich so doch, dass viel zu wenig Steuern im laufenden Jahr abgeführt wurden. Ergo Nachzahlung oder hab ich einen Denkfehler? :/


    Und gerade deswegen würde ich auch erwarten, dass das FA genauso denkt und daher eine Steuererklärung erwartet. Die wollen schließlich ihr Geld wieder.

  • Wenn du nix weiter hast, also keinen Steuerfreibetrag beantragt hast, kein Gewerbe, keine Vermietung&Verpachtung hast und nix weiter an Belastungen hast, die du absetzen kannst und dann in Steuerklasse3 bist, brauchst du meiner Meinung keine Steuererklärung machen, da alles über den Arbeitgeber bezahlt ist.

    Stimmt doch, oder?

    Und

    der Minijob ist doch, solange es nicht mehr als einer pro Person ist, steuerfertig abgewickelt und braucht in der Erklärung nicht mehr erscheinen.

    Stimmt doch, oder?

    ==> also dürfte doch, solange der Arbeitgeber richtig gerechnet hat, weder Nachzahlung noch Erstattung raus kommen.

  • Mhh, verstehe ich nicht. Ich würde gerade deshalb eine Nachzahlung erwarten. Schliesslich wurde über das Jahr deutlich zu wenig Lohnsteuer abgeführt. Da auch von dem Ehepartner in Steuerklasse 5 nix abgeführt wurde (der ja normalerweise viel mehr abführen muss), ergibt sich so doch, dass viel zu wenig Steuern im laufenden Jahr abgeführt wurden. Ergo Nachzahlung oder hab ich einen Denkfehler? :/


    Und gerade deswegen würde ich auch erwarten, dass das FA genauso denkt und daher eine Steuererklärung erwartet. Die wollen schließlich ihr Geld wieder.

    In dem Fall werden doch sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei der Einkommensteuererklärung einfach alle Freibeträge der Person mit Klasse 3 zugeordnet. Somit ändert sind diese bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer gleich, oder? So zumindest mein Verständnis.


    Siehe auch oben link oben: nur wenn Lohnsteuer mit 5 gezahlt wurde gibt es die Pflicht (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html).

  • Ein Ehepaar wird gemeinsam steuerlich veranlagt, Steuerkl. III/ V. Zum Hauptverdienst nach Stkl III kommt eine geringfügige Beschäftigung. Letztere ist zwar steuerfrei jedoch progressionswirksam. Ergo vermute ich eine Pflicht zur Steuererklärung.


    Eine Vermutung, mehr nicht!

  • geringfügige Beschäftigung. Letztere ist zwar steuerfrei jedoch progressionswirksam.


    Ich zitiere mal Wikipedia:

    Zitat

    Seit April 2003 kann der Arbeitgeber bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder bei einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern mit einem Pauschalsteuersatz erheben. In diesem Fall wird das Arbeitsentgelt beim Arbeitnehmer steuerlich nicht mehr erfasst. Die Einkünfte aus dem Minijob unterliegen dann auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

    Geringfügige Beschäftigung – Wikipedia